Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Nach EuGH-Urteil: GdP fordert von Bundesjustizminister umgehenden Gesetzentwurf zur Speicherung von Vorratsdaten

(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf, umgehend einen Entwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Mit seiner Verzögerungstaktik erschwert der Minister weiterhin die polizeiliche Bekämpfung schwerer Kriminalität. Maas muss zudem klar sein, dass er so auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Bürgerinnen und Bürgern nach Betrügereien im Internet zu Nichte macht."

Die GdP, so Malchow, stimme mit den Auffassungen des Bundesinnenministers Thomas de Maizière und seines Ressortkollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier überein, dass die Vorratsdatenspeicherung ein unverzichtbares Instrument für eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Bereichen wie der organisierten Kriminalität oder der Internetkriminalität sei. Die GdP unterstütze daher deren Forderung nach einer raschen, verfassungsgemäßen und mehrheitsfähigen Neuregelung.

Der GdP-Vorsitzende stellte zugleich klar: "Die Polizei will mit breit akzeptierten und verfassungsgemäßen Methoden die Bürger vor schweren Verbrechen wirksam schützen." Dazu gehöre unbedingt eine den Vorgaben des EuGH gemäße, praktikable und mit dem Datenschutz konforme Vorratsdatenspeicherung.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP) Rüdiger Holecek, Pressesprecher Stromstr. 4, 10555 Berlin Telefon: (030) 3999210, Fax: (030) 399921200

(cl)

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