Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Nach Lidl-Fall: vzbv warnt vor Macht der Anzeigenkunden / Edda Müller: "Verbraucher müssen überlegen, wo sie einkaufen"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Weiterbeschäftigung einer Journalistin bei den Badischen Neuesten Nachrichten begrüßt. Der Redakteurin war nach einem kritischen Bericht über Arbeitsbedingungen bei Lidl zunächst gekündigt worden. Trotz der positiven Wendung warnte vzbv-Chefin Edda Müller vor ähnlichen Fällen: "Wer kritische Berichterstattung durch wirtschaftlichen Druck auf Zeitungen verhindern will, untergräbt die Pressefreiheit," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Die Verbraucher müssen sich überlegen, ob sie ihr Geld in solchen Geschäften lassen." Die vzbv-Chefin rief Lidl auf, die Beachtung von Arbeits- und Sozialstandards einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen.

Verbraucher haben eine zunehmend kritische Einstellung, was die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards betrifft. So halten beispielsweise 71 Prozent der deutschen Konsumenten Informationen über die Einhaltung von Sozialstandards beim Kauf von Lebensmitteln für wichtig oder sehr wichtig. Dies ergab eine 2004 durchgeführte repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv.

"Die Verbraucher haben einen Anspruch zu erfahren, ob die Schnäppchen-Preise beim Discounter durch die Missachtung von Umwelt- und Sozialstandards erkauft werden," sagte Edda Müller. "Die Konsumenten sind deshalb darauf angewiesen, dass Medien kritisch über Lidl und Co. berichten." Es dürfe nicht dazu kommen, dass eine derartige normale journalistische Praxis journalistisches und verlegerisches Heldentum verlange.

Lidl ist in den vergangenen Jahren immer wieder auch durch Verstöße gegen Regeln zum Verbraucherschutz aufgefallen. So ging der Verbraucherzentrale Bundesverband allein seit 2000 in etwa 20 Fällen wegen irreführender beziehungsweise unlauterer Werbung gegen den Discount-Riesen vor.

Kritische Berichterstattung unerwünscht: Der Fall
Berichten mehrerer Zeitungen zufolge schrieb eine Redakteurin der Badischen Neuesten Nachrichten Ende August einen Beitrag über die Arbeitsbedingungen beim Einzelhandelsriesen Lidl. Der Bericht basierte unter anderem auf einem von Lidl selbst initiierten Journalistenbesuch im Zentrallager Bietigheim. Er erschien in der Rastatter Lokalausgabe der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN).

Wie der Tagesspiegel, die Frankfurter Rundschau und die Tageszeitung übereinstimmend berichten, sei es kurz darauf zu einem Gespräch zwischen der Geschäftsführung der BNN und Lidl-Vertretern gekommen. Kurz darauf wurde der Redakteurin die Kündigung ausgesprochen. Den Berichten zufolge schaltet Lidl regelmäßig großflächige Anzeigen bei den BNN und gehört damit zu den größten Anzeigenkunden des Blatts.

Medienberichten zufolge, soll die Geschäftsführung der BNN die Kündigung inzwischen wieder zurückgenommen haben.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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