Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Nach dem C&A-Streit: Reform des Wettbewerbsrechts ist überfällig

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine umfassende Reform des Wettbewerbsrechts angemahnt. Die durch die Rabattaktion von C&A angestoßene Debatte über die Aktualität des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb greife allerdings zu kurz. "Es muss auch darum gehen, den Verbraucherschutz überhaupt als Ziel des UWG festzuschreiben," so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Auseinandersetzung um die C&A-Aktion sei nur auf Teilaspekte verkürzt, so Müller. "Es reicht nicht aus, jetzt eine einseitige Debatte um Sonderverkaufsaktionen zu starten, wenn bisher der Verbraucher in dem Paragraphenwerk nicht einmal erwähnt ist."

Der vzbv hatte das Vorgehen gegen die befristete Rabattaktion von C&A zur Euro-Einführung bereits in der vergangenen Woche kritisiert. Überlegungen zur Liberalisierung von Sonderverkaufsaktionen müssen darauf abzielen, den Unternehmen mehr Freiraum für kreative Werbemaßnahmen zugunsten der Verbraucher zu lassen.

Der vzbv veröffentlichte schon im Oktober letzten Jahres ein Positionspapier zur Reform des Wettbewerbsrechts (siehe Anlage). Darin heißt es, der Schutz der Verbraucher insbesondere vor unwahrer, unsachlich beeinflussender, intransparenter, diskriminierender und belästigender Werbung müsse in einem reformierten Wettbewerbsrecht ausdrücklich festgeschrieben werden.

Als zentralen Schwachpunkt des UWG bezeichnete vzbv-Vorstand Müller außerdem die völlig unzureichenden Sanktionsmöglichkeiten des Gesetzes. Unternehmen, die Verbraucher mit irreführender Werbung bewusst irreführen, droht zur Zeit als einzige Sanktion eine Unterlassungsverfügung. Der Unrechtsgewinn verbleibt bei dem Wettbewerbsstörer. "Von den Sanktionsandrohungen des UWG geht keinerlei ökonomischer Anreiz aus, sich auch an das Gesetz zu halten," bemängelte Müller.

"Das ist so, wie wenn man einem Bankräuber sagt, er solle keine Bank mehr ausrauben, er seine Beute aber behalten darf," so Edda Müller. In den USA ist das Prinzip des "triple damage" bekannt, wonach der Schädiger das dreifache des Werbeaufwandes an den Geschädigten zu zahlen hat. Unlauterer Wettbewerb darf sich nicht lohnen! Der Gewinnabschöpfungsanspruch für Verbraucherverbände würde einen Anreiz für die Unternehmen schaffen, sich am Markt ausschließlich mit lauteren Werbemaßnahmen zu betätigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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