Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts / VCI: Unsicherheit bei Erbschaftssteuer muss rasch enden

(Frankfurt am Main) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat heute in seinem Urteil die Verschonungsregelungen in der Erbschaftssteuer teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine erneute Reparaturfrist bis 30. Juni 2016 eingeräumt.
Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), kommentiert: "Das Bundesverfassungsgericht hat nun zum dritten Mal binnen 20 Jahren das Erbschaftssteuerrecht moniert. Über 90 Prozent der 2.000 Chemieunternehmen in Deutschland sind mittelständisch geprägt. Darunter sind viele familiengeführte Betriebe. Vor allem sie benötigen endlich zuverlässige Regeln für die Übertragung von Betriebsvermögen an die nächste Generation. Der Gesetzgeber ist jetzt ernsthaft gefordert, beständige Verschonungsregeln zu schaffen. Sie sind zur Korrektur notwendig, um den Betriebsübergang auf die nächste Generation und die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen." Tillmann begründet seine Forderung damit, dass momentan der monetäre Wert von Familienunternehmen in Deutschland oft zu hoch angesetzt wird.

Seit der jüngsten Erbschaftssteuerreform 2009 gilt: Wenn Erben den nicht über-wiegend vermögensverwaltenden Betrieb fünf Jahre lang weiterführen und die Ar-beitsplätze weitgehend erhalten, werden 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Garantiert der Erbe darüber hinaus, sieben Jahre lang keine Arbeitsplätze abzu-bauen, und ist sein Betrieb zu weniger als 10 Prozent vermögensverwaltend tätig, zahlt er überhaupt keine Steuern. "Diese Regelung sollte beibehalten werden, um einen Substanzverlust bei Familienunternehmen vorzubeugen", forderte Tillmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-0, Fax: (069) 2556-1471

(sy)

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