Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Nährwertprofile sind unverzichtbar / Die europäische Health Claims Verordnung muss Gesundheitsaussagen bei Lebensmitteln mit viel Zucker, Fett und Salz endlich unterbinden

(Berlin) - Sehr zuckrige, fettige oder salzige Lebensmittel dürfen trotz Health Claims Verordnung nach wie vor mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben.

- Nährwertprofile würden das verhindern, wurden aber bislang nicht als Bestandteil der europäischen Health Claims Verordnung umgesetzt. Jetzt steht im Europäischen Parlament sogar ihre Abschaffung im Raum.

- Europäisches Parlament muss sich in morgiger Abstimmung klar zum Konzept der Nährwertprofile bekennen.

Das Europäische Parlament müsse sich für eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln einsetzen. Eine Abschaffung der Nährwertprofile sei absolut kontraproduktiv, so die Teamleiterin Lebensmittel beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Sophie Herr: "Nährwertprofile sind unverzichtbar, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsbezogenen Aussagen auf sehr zuckrigen, fettigen oder salzigen Lebensmitteln zu schützen. Wir brauchen Obergrenzen, ab denen ein Hersteller sein Produkt nicht mehr als vermeintlich gesund verkaufen darf. Ansonsten wird der ursprüngliche Sinn der Verordnung ad absurdum geführt."

Das Problem sei, dass gerade diese Bestandteile in Lebensmitteln Gesundheitsrisiken bergen, wenn sie in zu hohem Maße konsumiert würden: "Wenn solche Lebensmittel bei Verbrauchern mit der "gesunden Alternative" assoziiert und deshalb verstärkt gekauft werden, wird über eine erhöhte Kalorienzufuhr die sich rasant ausbreitende Übergewichtsproblematik sogar bestärkt, anstatt sie aufzuhalten."

Alternativ: Verbot gesundheitsbezogener Aussagen

Sollten Nährwertprofile auf Lebensmitteln abgeschafft werden, befürwortet der vzbv alternativ ein grundsätzliches Verbot von gesundheitsbezogenen Aussagen auf Lebensmitteln. Dann wäre der Schutz der Verbraucher wieder hergestellt, so Herr.

Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag, 12. April, über einen Eigeninitiativbericht zu REFIT, dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung, ab. Darin wird die EU-Kommission in Punkt 47 aufgefordert, das Konzept der Nährwertprofile (NWP) zu streichen. Der vzbv fordert die europäischen Parlamentarier auf, diesen Punkt klar zurückzuweisen.

Der REFIT-Prozess der EU-Kommission berührt auch das Lebensmittelrecht. Die EU-Kommission wird im Rahmen des REFIT-Prozesses Ende 2016 eine öffentliche Konsultation darüber abhalten, ob das Prinzip der Nährwertprofile vor dem Hintergrund der heutigen Gesetzgebung abgeschafft und somit aus der Health Claims Verordnung entfernt werden soll.

Der Abschluss der Evaluierung wird für Ende 2017 erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Matthias Ruchser, Leiter, Kommunikation Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(cl)

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