Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM)

Nationale Umsetzung des Greening: Sinnvolle Nutzung der ökologischen Vorrangflächen in Verbindung mit erweitertem Grünlandschutz

(Freising) - In dieser Woche wird mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Bundestag die nationale Umsetzung der Europäischen Agrarreform verabschiedet. Bis zuletzt hatte man hart um einen Kompromiss gerungen, der sowohl die wirtschaftlichen als auch die ökologischen Interessen von Gesellschaft und Landwirten berücksichtigt.

"Man kann sicher in verschiedenen Punkten darüber streiten, wie gelungen dieser Kompromiss nun ist", zieht Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter ein Fazit. "Wir waren und sind der Ansicht, dass zur langfristigen Sicherung der Agrargelder die Berücksichtigung gesellschaftlich notwendiger Leistungen der Landwirtschaft wichtig und berechtigt ist. In der Diskussion um das Greening haben wir immer darauf hingewiesen, dass dem Greening aber ein Bärendienst erwiesen wird, wenn die Ausgestaltung der Vorrangflächen oder des Grünlandschutzes angesichts des ohnehin schon bestehenden Flächendrucks in manchen Regionen dazu führt, dass der Intensivierungsdruck auf den restlichen Flächen steigt." Mit der Anerkennung des Anbaus von Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchten auf den ökologischen Vorrangflächen wird diese Entwicklung zumindest nicht verschärft und damit einer BDM-Forderung Rechnung getragen, so Schaber weiter. Es ist auch im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, auf besagten Vorrangflächen eine organische Düngung zu ermöglichen.

Im Bereich des Grünlandschutzes wird die in der Kompromisslösung vorgeschlagene einzelbetriebliche Genehmigungspflicht für Grünlandumwandlung, unabhängig von der jeweiligen Situation im Bundesland, zu mehr Bürokratie führen. Die ursprünglich vorgesehene "Schwellenwertlösung", die, ausgehend vom Referenzjahr 2012, bis zu einer Größenordnung von 2 Prozent Umwandlung von Grünland in Acker unbürokratisch ermöglicht hätte, wäre die unbürokratischere Lösung gewesen.

Aus Sicht des BDM hat die Debatte um den Gesetzentwurf wieder deutlich gezeigt: Um die gesellschaftlich notwendig Leistungen durch die Landwirtschaft erbringen zu können, braucht es einen Paradigmenwechsel in der Agrarmarktpolitik: Die bestehende einseitige Ausrichtung der Marktordnung auf wirtschaftliche Effizienz und Weltmarktorientierung über niedrige Kosten und Billigproduktion führt dazu, dass die Direktzahlungen nach wie vor elementarer Einkommensbestandteil der Landwirte sind. "Mit entsprechenden Marktrahmenbedingungen muss es uns Landwirten ermöglicht werden, unser Haupteinkommen mit dem Verkauf unserer Produkte erzielen zu können", sagt Romuald Schaber. Dann könnte man mit frei werdenden Agrargeldern sinnvoll und zielgerichtet gewünschte Greening-Maßnahmen fördern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) Pressestelle Gutenbergstr. 7-9, 85354 Freising Telefon: (08161) 5384730, Fax: (08161) 53847350

(cl)

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