Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Naturschutzpolitik muss verfassungskonform sein - Vertragsnaturschutz statt Verbotspolitik

(Berlin/Düsseldorf) - Das neue Landesnaturschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ist in Teilen nicht verfassungskonform. Das geht aus einem jetzt im Nomos-Verlag (Baden-Baden) erschienenen Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf) hervor, so der stellv. Bundesvorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt. Das Gutachten, das im Auftrag einer Gruppe von Land- und Forstbesitzern erstellt wurde, fordert die neue Landesregierung Nordrhein-Westfalens de facto zur Korrektur des im Herbst 2016 in Düsseldorf novellierten Gesetzes auf. "In NRW sind unter Federführung des grün geführten Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Gesetzen verabschiedet worden, die die Interessen des ländlichen Raums sträflich vernachlässigt und einseitig grüne Forderungen umgesetzt haben", so Elverfeldt. Dieser verkehrte Ansatz dürfe sich jetzt auf Bundesebene nicht wiederholen. Elverfeldt und die Familienbetriebe Land und Forst mahnen die Beteiligten deshalb zu besonderer Sorgfalt bei der Erarbeitung des Koalitionsvertrages. Statt im Naturschutz vorrangig in Verboten zu denken, sei der Vertragsnaturschutz ein Handlungsmittel, das Eigentümerfreiheit und Naturschutz miteinander versöhnt; Staatliche Akteure und Eigentümer sollen demnach gleichberechtigt zum Wohl des Waldes agieren können.

Über zwei Drittel des Waldes in NRW sind im Privatbesitz. Auf diesen Waldflächen ermöglicht das im Jahr 2016 verabschiedete Landesnaturschutzgesetz, dass Organisationen wie z.B. Naturschutzvereinigungen Beteiligungsrechte und Mitentscheidungsbefugnisse haben, die ihnen nicht zustehen. Das von der rot-grünen Landesregierung verabschiedete Gesetz schränkt auf diese Weise die Freiheiten der Waldeigentümer ein. Beispielsweise dürfen die Waldbauern in Schutzgebieten nicht selbst darüber entscheiden, welche Baumarten sie pflanzen, obschon sie - seit Generationen dem Wald verpflichtet und erfahren - die Wälder des Landes erhalten und wieder aufgebaut haben, z.B. nach dem Orkan Kyrill. Weiter lässt es das Gesetz zu, dass Bürger Fütterungen im Wald betreten dürfen, um als selbsternannte Kontrolleure einen eventuell rechtswidrigen Gebrauch dieser Einrichtungen bei den Behörden anzeigen zu können. Reitern im Wald, die nunmehr auf allen Wegen reiten dürfen, wird sogar der Vorrang vor der forstlichen Bewirtschaftung eingeräumt, wobei der Waldeigentümer in der Verkehrssicherungspflicht steht.

Das Landesnaturschutzgesetz NRW bevormundet und misstraut den Akteuren im ländlichen Raum. Es macht aus erholungssuchenden Bürgern Eigentümerkontrolleure und überträgt Eigentümerrechte der Waldbauern und Landwirte auf nichtberechtigte Organisationen. Dem Gutachten zufolge ist das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: Dieses gewährleistet eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes in ökonomischer Vernunft und umweltbewusster Verantwortlichkeit durch die Eigentümer. Dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Freiheit, das auf Sachverstand, Erfahrung und Redlichkeit der Freiheitsberechtigten vertraut, leistet das Landesnaturschutzgesetz NRW somit nicht Folge und beschränkt die Handlungsfreiheit privater Forstwirtschaft übermäßig, so die Autoren.

Der deutsche Wald, so das Gutachten, werde seit Jahrhunderten gepflegt und genutzt. Durch gute nachhaltige Forstwirtschaft haben es die staatlichen, kommunalen und privaten Eigentümer geschafft, den Wald zu einem wirtschaftlich nutzbaren Ort der Erholung zu machen. In letzter Zeit wurden diese bewährten Formen einer umweltbewussten, forstwirtschaftlichen Nutzung jedoch in eine sachwidrige Gegensätzlichkeit von Forstwirtschaft und Naturschutz gedrängt. Das spiegelt sich in dem Landesnaturschutzgesetz NRW wider. Die Bedeutung des Naturschutzes wächst und ist wichtig, doch der Eigentumsschutz muss deshalb nicht weichen, so das Fazit.

Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. Pressestelle Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 2463046-0, Fax: (030) 2463046-23

(rf)

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