Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Negativliste am 11. September im Bundesanzeiger - KBV: Wir haben dafür gesorgt, dass Ärzte endlich rechtssicher verordnen können

(Köln) - "Wir haben für Klarheit gesorgt, auch wenn die Pharmaindustrie noch so sehr dagegen gekämpft hat. Die Kassenärzte haben jetzt endlich eine verbindliche Vorgabe, welche Medikamente sie nicht verschreiben dürfen." Das hat am 13. September der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Köln erklärt. Dr. Leonhard Hansen äußerte sich angesichts der Veröffentlichung der Negativliste im Bundesanzeiger am 11. September. Die Pharmaindustrie hatte mit mehreren einstweiligen Verfügungen erreicht, dass das Verzeichnis lange nicht erscheinen konnte.

Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte behinderte lange die Veröffentlichung. Es hatte fehlerhafte Datenbanken zur Verfügung gestellt. Den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte der Gesetzgeber aufgefordert, ein am 29. November 2000 im Bundesgesetzblatt publiziertes Stoff- und Zubereitungsverzeichnis in eine Produktliste umzuwandeln. Hansen weiter: "Da 500 Fälle strittig waren, haben wir uns dazu entschlossen, den beanstandungsfreien Teil der Präparateliste vorab zu veröffentlichen. Die Zweifelsfälle wollen wir nun zügig klären und nachschieben."

Nach Ansicht Hansens kann die Veröffentlichung der Negativliste nur ein Anfang sein. Der KBV-Vize: "Wir brauchen dringend die Positivliste. Dann hat das Spiel ein Ende, das zurzeit die Krankenkassen verstärkt mit uns spielen. Die versprechen ihren Versicherten, alles zu bezahlen, was der Doktor verordnet, und raten ihnen sogar, den Arzt zu wechseln, sollte der einem Verordnungswunsch nicht entsprechen. Uns Ärzten aber stellen die Kassen diese Verordnungen prompt in Rechnung. Wir sollen also für die vollmundigen Versprechungen der Krankenkassen eintreten und persönlich haften. Wenn wir endlich die Positivliste haben, können wir den Kassen schwarz auf weiß zeigen, welche Kosten sie ihren Versicherten erstatten dürfen und welche nicht." Hansen forderte die Politik auf, die Positivliste, die dem Bundesgesundheitsministerium bereits vorliegt, schnellstmöglich zu veröffentlichen.

Die Negativliste, genauer die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, trat erstmals am 1. Juli 1991 in Kraft. Durch sie werden Medikamente aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten. Auch wenn ein Präparat wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder sein therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist, wird es in die Negativliste aufgenommen. 2000 Fertigarzneien umfasst das aktuelle Verzeichnis. Das Einsparpotenzial wird nach Einschätzung der KBV deutlich geringer ausfallen als die vom Bundesgesundheitsministerium erhofften 170 Millionen Euro. Mit Inkrafttreten einer Positivliste würde die Negativliste ungültig.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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