Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Nein zu Registrierkassen in Arztpraxen / Praxen nicht als Inkassostelle der Krankenkassen missbrauchen

(Berlin) - Die geplanten Regelungen zur Erhebung der Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro direkt durch den behandelnden Arzt führen nach Ansicht von Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und einer unverhältnismäßigen zusätzlichen zeitlichen Belastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

"Hier werden einmal mehr falsche Zeichen gesetzt", so Dr. Thomas. "Statt mehr Zeit für die Behandlung des Patienten zur Verfügung zu stellen, wird dem einzelnen Arzt ein zusätzlicher Verwaltungsakt, der originär eindeutig bei den Krankenkassen anzusiedeln ist, aufgebürdet. Logistischer Aufwand und möglicher Nutzen stehen hier in keinem angemessenen Verhältnis." Wie der behandelnde Arzt dann noch nachprüfen soll, ob der jeweilige Patient, der sich möglicherweise - insbesondere in der Urlaubszeit - erstmalig bei ihm vorstellt, seine Quartalsgebühr schon entrichtet hat, bleibt ungeklärt. "Auf die Eintreibung der vorgesehenen Gebühr in Höhe von 1 Euro für Härtefälle wird der Kollege vor Ort wohl größtenteils ganz verzichten", so Thomas.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes fordert die Politik auf, den Dialog mit der Ärzteschaft zu suchen, um bei der Ausformulierung und Umsetzung des entstehenden Gesetzestextes praktikable Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V - Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6A, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

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