Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Nettopreismodell der Lufthansa / DRV beim Bundeskartellamt

(Bonn) – Die kartellrechtlichen Bedenken des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) gegen das Nettopreismodell der Deutschen Lufthansa AG (LH) haben am Dienstag, 18. Mai 2004, DRV-Präsident Klaus Laepple (Reisebüro Kö 27 GmbH, Düsseldorf) und Verbandsjustitiarin Corinna Kleinert mit der zuständigen neunten Beschlußabteilung in Bonn erneut detailliert diskutiert.

Im Rahmen des Gesprächs machten die Vertreter des Bundeskartellamts deutlich, daß Bedenken gegen die Inanspruchnahme unentgeltlicher Dienstleistungen durch Lufthansa bestehen, wie sie deren Nettopreismodell vorsieht. Das Bundeskartellamt wolle diesen Bedenken auf Grundlage der LH-Prozeßkostenanalyse aus dem Jahr 2002 nachgehen. Die Beschlußabteilung machte auch deutlich, daß Flugticket-Verkäufe der Airline ohne Serviceentgelt-Aufschlag nach Einführung eines Nettopreismodells kartellrechtlich zu überprüfen seien. Insofern müsse Lufthansa Reisebüros stets günstigere Preise anbieten als Endverbrauchern. Die neunte Beschlußabteilung des Bundeskartellamts wolle zügig über die neuen LH-Verträge entscheiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/28406-0, Telefax: 030/28406-30

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