Pressemitteilung |

Netzzugangsmodell muss Eigentumsrechte der Unternehmen wahren: Entry-Exit-Modell der Gaswirtschaft gewährleistet Versorgungssicherheit

(Berlin) – Der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Manfred Scholle, bekräftigte am 20. Januar auf der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2004, mit Bezug auf den Vortrag von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement zur Energiepolitik, dass es jetzt darauf ankomme, mit einem Entry-Exit-Modell Wettbewerb und Versorgungssicherheit auf dem deutschen Gasmarkt zu gewährleisten.

Gleichzeitig warnte Scholle vor einem Regelzonenmodell, wie es seitens der Industrie für den deutschen Gasmarkt favorisiert wird. Die Einrichtung von Regelzonen greife rechtlich unzulässig in vorhandene Unternehmensstrukturen ein, wie der Rechtswissenschaftler Professor König, Leiter des Zentrums für europäische Integrationsforschung in Bonn, in seinem jüngsten Gutachten deutlich herausgestellt habe. Zudem wäre in einem Regelzonenmodell die Gaswirtschaft gezwungen, künstlich und ohne Not Transportkapazitäten zu reduzieren. Dies aber hätte unkalkulierbare Versorgungsrisiken für den Verbraucher zur Folge. In einem solchen System wäre die deutsche Gaswirtschaft nicht mehr in der Lage, die sichere Versorgung mit Erdgas rund um die Uhr zu garantieren.

In dem Entry-Exit-Modell hingegen, das die deutsche Gaswirtschaft dem Bundeswirtschaftsministerium im Oktober vorgelegt habe, seien solche Gefahren ausgeschlossen, weil das Modell ausdrücklich eine Kapazitätsprüfung vorsehe: „Im Gegensatz zu anderen Vorschlägen handelt es sich ausdrücklich um ein Modell aller gaswirtschaftlichen Stufen. Es wird den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt weiter verstärken und gleichzeitig Versorgungssicherheit gewährleisten. Unsere Lösung bietet Transportkunden deutlich mehr Flexibilität und Transparenz. Gleichzeitig steht dieses Angebot weiter auf einer marktwirtschaftlichen Grundlage, funktioniert unter den Gegebenheiten der deutschen Gaswirtschaft und bietet die nötigen Anreize für sicheren Betrieb, Erhalt und Ausbau des Netzes“, sagte Scholle.

Zur Einbettung des künftigen Netzzugangsmodells in einen Regulierungsrahmen ist aus Scholles Sicht wesentlich, dass im Sinne einer „schlanken Regulierung“ nicht über die EU-Vorgaben hinaus der deutschen Gaswirtschaft einseitig Lasten aufgebürdet werden. "Erdgas muss im Verhältnis zu den Konkurrenzenergien wettbewerbsfähig bleiben". Eine Regulierungsbehörde müsse zudem die Unterschiede von Gas gegenüber Strom und Telekommunikation angemessen berücksichtigen. Damit die Unternehmen Sicherheit in Bezug auf Entscheidungen hätten, sei eine Entscheidungsfähigkeit der Regulierungsbehörde nötig, die nicht zu Widersprüchen mit anderen Behörden führten. Ebenso müssten Rechtsentscheidungen zügig gefällt werden, um Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Netzkunden zu gewährleisten. Der BGW stehe in diesen Punkten in einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit dem Bundeswirtschaftsministerium.

Auch beim Thema „Legal Unbundling“ befinde sich die deutsche Gaswirtschaft in intensiven Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium. „Der BGW fordert bei der Umsetzung der Brüsseler Vorgaben für das Unbundling möglichst viel Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit für deutsche Unternehmen. Wichtig ist dabei vor allem die weitgehende Organisationshoheit der Unternehmen in Bezug auf „Shared Services“. Beim gesellschaftsrechtlichen Unbundling sollten die Unternehmen selbst über die Rechtsform des auszugliedernden Teils entscheiden. Dabei wird das Unbundling insgesamt zu erheblichen finanziellen Lasten für die Unternehmen führen. Die rechtliche Trennung muss daher auf jeden Fall steuerlich neutral erfolgen“, machte Scholle die Anforderungen der Gaswirtschaft deutlich. Wegen des erheblichen organisatorischen Aufwands, der mit dem Unbundling auf die deutsche Gaswirtschaft zukomme, sei zudem eine Umsetzungsfrist von mindestens einem halben Jahr ab Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes nötig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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