Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Neue Anforderungen beim Lebensmittelexport in die USA / Kartellamt lehnt das Konzept des Exekutivausschusses ab

(Bonn) - "Die deutsche Zollverwaltung muss mehr Aufklärungsarbeit über die neue US-Antiterrorgesetzgebung bei den Unternehmen liefern" forderten die Teilnehmer des Workshops zum Thema "Exportieren in die USA - die neue US-Antiterrorgesetzgebung", eine Veranstaltung der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) in Bonn. Im Rampenlicht des Workshops standen der US-Bioterrorism Act of 2002 sowie die Container-Sicherheits-Initiative (CSI) und die Custom-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) der US-amerikanischen Zollverwaltung. Die USA reagieren damit auf die erschreckenden Dimensionen des internationalen Terrorismus und vor allem auf die potentielle Gefahr eines gezielten Anschlags auf die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Die USA wollen sich soweit als nur möglich absichern gegen die Gefahr einer Vergiftung von Lebensmitteln auf allen Stufen der Lebensmittelkette als auch gegen einen Mißbrauch der Supply Chain, um Massenvernichtungswaffen ins Land zu schmuggeln. "Für Wirtschaft und Handel geht es darum, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die das Risiko eines terroristischen Anschlags minimieren und vorbeugende Verhaltensweisen treffen", sagte Ministerialrat Rainer Ehmcke vom Bundesministerium der Finanzen in Bonn. Im Brennpunkt stünde vor allem der internationale Schiffsverkehr. Durch einen gezielten Angriff auf Seehäfen sei es möglich, den gesamten Seehandel lahm zu legen.

"Das derzeitige zollrechtliche Ausfuhrverfahren nach Gemeinschaftsrecht genügt nicht den Erforder-nissen einer umfassenden und effektiven Ausfuhrkontrolle", erklärte Ehmcke. Daher engagiere sich die deutsche Zollbehörde in der CSI, auch wenn die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrebt habe. Nach Auffassung der Kommission falle die CSI als Initiative im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich in die Kompetenz der EU. Tatsächlich halte aber auch die EU Änderun-gen bei der Abwicklung des Exports und Imports für zwingend notwendig. Deshalb möchte sie das Ausfuhrverfahren als erstes Zollverfahren reformieren. Gleichzeitig erarbeitet die Weltzollorganisation WCO einen Vorschlag für ein internationales Übereinkommen für die Datenerhebung und den Datenaustausch der internationalen Zollbehörden zur Risi-koanalyse. Ein erster Entwurf soll im Juni diesen Jahres vorliegen.

Wie ernst es den USA mit den Schutzmaßnahmen ist, belegen die Investitionen der amerikanischen Zollbehörde. Sie habe in jüngster Zeit allein für Hardware rund 1 Mrd. US-Dollar ausgegeben, erklärte Dr. Wolfgang M. Partsch, Unternehmensberater und international angesehener Experte im Supply Chain Management, anlässlich des BVE-Workshops.

CSI verschärft Melderegeln

Die CSI zielt darauf ab, Sicherheitskontrollen vom Empfangs- in den Verladehafen zu verlagern. Dazu hat die US-Zollverwaltung mit 7 EU-Mitgliedstaaten und weiteren Drittländern bilaterale Grundsatz-vereinbarungen über eine verstärkte Zollzusammenarbeit in den größten Seehäfen abgesprochen. US-Zöllner arbeiten z. B. in Hamburg und Bremerhaven mit dem deutschen Zoll zusammen. Eine erste Konsequenz aus der CSI ist die seit 02.12.2002 geltende 24-Stunden-Regel, die seit 02.02.2003 "ohne Pardon" angewendet wird. Dabei müssen bestimmte Frachtdaten 24 Stunden vor dem Verladen an den US-Zoll übermittelt sein. Dies ermöglicht dem US-Zoll ein Screening mit Hilfe einer computergestützten Risikoanalyse. Sendungen, die eine Kontrolle im Sinne der CSI durchlaufen haben, werden bei der Einfuhr schneller abgefertigt. Eine nicht rechtzeitige Meldung kann Strafen und einen Im-portstopp nach sich ziehen.

FDA erhält neue Kompetenzen zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit

Der Bioterrorism Act of 2002 ermächtigt die Food and Drug Administration (FDA) zu neuen Maßnah-men zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit im Krisenfall. Spätestens ab 12.12.2003 müssen sich Lebensmittelhersteller, Transporteure, Lagerhalter und Händler - auch im Ausland - bei der FDA registrieren lassen. Sie müssen Unterlagen führen, aus denen ihre Abnehmer und Vorlieferanten hervorgehen. Bei Lieferungen in die USA verlangt die FDA spätestens acht Stun-den vor Erreichen der Grenze eine Mitteilung über die Art der gelieferten Lebensmittel. Schließlich behält sich die FDA vor, Lieferungen zu stoppen, wenn ein glaubwürdiger Verdacht vorliegt, dass von den entsprechenden Lebensmitteln Gesundheitsgefahren ausgehen. Zu den - noch nicht vollständig vorliegenden - Verordnungsentwürfen zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat die betroffene Wirt-schaft nur noch bis Anfang April Zeit. Die Bundesregierung wird die Interessen der deutschen Lebensmittelwirtschaft unterstützen und hat eine Anhörung für Mitte März in Aussicht gestellt. "Die deutsche Ernährungsindustrie unterstützt das Ziel, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen", sagte Christoph Freitag, BVE. "Dabei müssen die EU und USA aber zusammenarbeiten, die bestehenden Verfahren nutzen und die Zusatzbelastung durch neue Anforderungen an die Wirtschaft minimieren." Die BVE habe dies in eine Stellungnahme der CIAA eingebracht, die in dieser Woche verabschiedet werde.

C-TPAT ermöglicht umfassende Vorbereitung in den Unternehmen

Die Customs-Trade Partnership against Terrorism (C-TPAT) schließlich bezeichnet ein bisher noch freiwilliges Programm der amerikanischen Zollverwaltung, das darauf abzielt, in einer gemeinsamen Anstrengung von Wirtschaft und Zollbehörden die Sicherheit der globalen Versorgungskette unter dem Gesichtspunkt der Terrorismusbekämpfung zu gewährleisten. "Eine Teilnahme an C-TPAT er-möglicht es Unternehmen, die in die USA exportieren wollen, sich auf alle neuen Anforderungen des US-Zolls inklusive 24-Stunden-Regel, CSI und Bioterrorism Act vorzubereiten", erklärte Dr. Partsch. Im Rahmen einer C-TPAT-Partnerschaft muss ein Unternehmen alle sicherheitsrelevanten Bereiche der Supply Chain transparent und nachprüfbar machen. Dies bringe aber beträchtliche wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile. Wer nicht an C-TPAT teilnehme, werde auf absehbare Zeit bei der Wareneinfuhr in den USA "hinten anstehen". Auch für kleine und mittlere Unternehmen lohne sich ei-ne Teilnahme an C-TPAT, da zu befürchten sei, dass die Initiative ohnehin bald verpflichtenden Charakter bekomme. Für die notwendigen Vorarbeiten im Unternehmen erarbeitet Dr. Partsch zur Zeit ein "Do-it-yourself"-Handbuch in Zusammenarbeit mit Gerolsteiner Brunnen. "Während es beim Bioterrorism Act um die Produktsicherheit geht, zielt C-TPAT auf die Prozesssicherheit beim Export in die USA", erläuterte Olaf Schenkel, Bereichsleiter Füllbetriebe und Logistik bei Gerolsteiner Brunnen. Dennoch sei gerade die Teilnahme am C-TPAT bestens geeignet, die Unternehmensabläufe in beiden Gebieten in einem einheitlichen Ansatz zu optimieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

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