Pressemitteilung | Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Neue Branchenstudie Berylls/VDA über Entwicklungsdienstleister (EDL) in der automobilen Wertschöpfungskette - EDL-Arbeitsplätze bedingen flexible Zusammenarbeit mit Herstellern und Systemlieferanten / Reformüberlegungen im Arbeitsrecht dürfen Entwicklungsdienstleister in Deutschland nicht ausbremsen

(Berlin/München) - Flexible Arbeitsteilung in der Automobilindustrie betrifft - neben der Produktion - vor allem Forschung und Entwicklung (FuE). Deshalb sind Entwicklungsdienstleister (EDL) in den vergangenen 15 Jahren besonders dynamisch gewachsen. Allein in Deutschland beläuft sich der EDL-Markt für Automotive Engineering auf rund 3,5 Mrd. Euro, etwa 50.000 hochqualifizierte Mitarbeiter sind bei EDL-Firmen beschäftigt. Die Perspektiven sind gut: Experten prognostizieren, dass der EDL-Markt in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf gut 4,5 Mrd. Euro wachsen wird (+30 Prozent). Die weltweite FuE-Wertschöpfung der deutschen Entwicklungsdienstleister wird im gleichen Zeitraum von 8,8 Mrd. Euro auf 12,3 Mrd. Euro zunehmen. Durch die Arbeitsteilung zwischen Automobilherstellern und EDL sowie ständige Optimierungen werden erhebliche Innovationspotenziale und Effizienzsteigerungen erzielt. Zudem besitzen die EDL auch mit Blick auf den Ingenieursnachwuchs eine hohe Attraktivität - Deutschland zählt zur international führenden EDL Anbieterlandschaft.

Durch die Reformüberlegungen der Großen Koalition im Arbeitsrecht sorgen sich allerdings die Entwicklungsdienstleister und ihre Kunden um diese Wachstumschancen. Mehr noch: Die geplanten Maßnahmen könnten massiv in die praxisbewährte und effiziente Zusammenarbeit zwischen Automobilherstellern, Zulieferern und Entwicklungsdienstleistern eingreifen. In der Studie "Automotive Entwicklungsdienstleistung - Zukunftsstandort Deutschland", die die Managementberatung Berylls Strategy Advisors in Zusammenarbeit mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) erstellt hat, wird dieser kritische Punkt hervorgehoben: "Die im Koalitionsvertrag manifestierten Eckpunkte an Änderungen hinsichtlich Rechtskonformität von Werkverträgen erschweren die Zusammenarbeit und bergen deutliche Effizienz- und Effektivitätsrisiken für alle Beteiligten", betont Christian Kleinhans, Partner bei Berylls. Arbeitnehmerüberlassung werde unattraktiv, die vorgesehene Verkürzung der Überlassungshöchstdauer lasse die bisherige Praxis zu einem "Auslaufmodell" werden, da es nicht mehr zu den automobilen Entwicklungszyklen von bis zu vier Jahren passe. Die geplanten Änderungen führten für die deutsche Automobilindustrie zu Zusatzkosten.

"Schon jetzt wird bei Automobilherstellern und -zulieferern vermehrt die Frage gestellt, wie die Zusammenarbeit mit EDL am Standort Deutschland noch zukunftsfähig bleiben kann", unterstreicht Kleinhans. Bislang extern vergebene Entwicklungsaufgaben würden mehr und mehr in Deutschland entfallen oder an internationale Anbieter vergeben. Die Studie geht davon aus, dass damit bis zum Jahr 2017 ein Personalabbau von rund 5.500 Arbeitnehmerüberlassungs-Beschäftigungsverhältnissen verbunden sein könnte: "Arbeitnehmerüberlassung wird so mehr oder weniger obsolet". Sollten auch Abgrenzungskriterien für Werkverträge arbeitsrechtlich manifestiert und Mitbestimmungsrechte erweitert werden, sei mit einem negativen Beschäftigungseffekt bei EDL-Unternehmen von rund 8.000 Mitarbeitern zu rechnen.

VDA-Geschäftsführer Klaus Bräunig betont: "Die Studie beschreibt den Wertschöpfungsanteil der EDL für die Automobilindustrie und will Beiträge leisten, das Verständnis für Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit in der deutschen Schlüsselindustrie zu stärken. Der politisch geplante Regelungsbedarf ist dringend zu überprüfen." Die Studie schlägt vor, dass der Gesetzgeber den Automobilunternehmen individuelle, für die Automobilentwicklung passende Betriebsvereinbarungen ermöglichen sollte. Bräunig unterstreicht: "Mit dem heutigen Betriebsverfassungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Balance zwischen Mitbestimmungsrechten auf der einen und der Unternehmerfreiheit auf der anderen Seite geschaffen. Diese Balance sollte ein neues, einschränkendes Arbeitsrecht nicht aushebeln. Die unternehmerische Gestaltungsfreiheit muss hier unangetastet bleiben, gerade für hoch qualifizierte und hoch entlohnte Entwicklungstätigkeiten an den heimischen Standorten der deutschen Automobilindustrie."

Auch der Arbeitgeberverband Gesamtmetall spricht sich für eine verantwortungsvolle Ausgestaltung von Werkverträgen aus: "Anders als die öffentliche Diskussion vermuten lässt, gibt es keine schlechten und guten Werkverträge, sondern nur legale Werkverträge und illegale Scheinwerkverträge. Rechtsmissbrauch ist bereits heute verboten. Das Ausgliedern bestimmter Tätigkeiten auf fremde Dienstleister ist hingegen kein Missbrauch, sondern gehört als existenzielles Element zu einer arbeitsteiligen und spezialisierten Gesellschaft."

Quelle und Kontaktadresse:
VDA Verband der Automobilindustrie e.V. Pressestelle Behrenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: (030) 897842-0, Fax: (030) 897842-600

(sy)

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