Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

Neue EU-Paket-Roaming-Verordnung soll mittels mehr Tariftransparenz den Wettbewerb befördern

(Offenbach) - Im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie soll die EU-Paket-Roaming-Verordnung die Hürden in der grenzüberschreitenden Paketzustellung beseitigen und damit die bestehende Postmarktregulierung ergänzen und vereinheitlichen. Betroffen von dieser Verordnung sind alle Paketdienste mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedsstaat innerhalb der EU. Der Geltungsbereich betrifft Pakete mit einem Maximalgewicht von 31,5 kg. Die Verordnung beinhaltet eine zielgerichtete Verpflichtung an Universaldienstbetreiber, den nationalen Regulierungsbehörden jährlich bis spätestens zum 31. Januar eine öffentliche Liste über 15 ausgewählte Tarife für den grenzüberschreitenden Paketversand zur Verfügung zu stellen. Alle Tarife werden dann von der EU jeweils am 30. April veröffentlicht. Andere Paketdienste müssen dies nicht, können aber ihre vergleichbaren Tarife auch auf der vorgesehenen Webseite der EU veröffentlichen lassen.

Vor allem ungerechtfertigte Tarifdifferenzen, die derzeit überwiegend von Einzelkonsumenten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (auch KMU) getragen werden müssen, sollen durch diese Preistransparenz gesenkt werden. Auch die Terminierungsentgelte, also jene Gebühren, die Postgesellschaften einander für die Zustellung eines Auslandpaketes im Zielland in Rechnung stellen, sind den Regulierungsbehörden transparent zu machen. Sie dienen den Regulierungsbehörden in weiterer Folge zur Prüfung der Tarife und werden nicht veröffentlicht, jedoch anderen Behörden (Wettbewerb und Verbraucherschutz) zugänglich gemacht. Die Regulierungsbehörden prüfen, inwieweit diese Entgelte im grenzüberschreitenden Paketaustausch erschwinglich, kostenorientiert, transparent und nicht diskriminierend sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz durchzusetzen, wird der Zugang zu den Terminierungsentgelten jenen Paketdiensten geöffnet, die mit den Postadministrationen und zueinander im Wettbewerb stehen.

Der DVPT begrüßt diese Verordnung als Verbesserung der regulatorischen Aufsicht des überdurchschnittlich schnell wachsenden KEP-Marktes, der nach jüngsten Erhebungen allein in Deutschland bis zum Jahre 2020 ein weiteres Wachstum um mehr als fünf Prozent jährlich auf dann knapp 3,8 Mrd. Sendungen erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) Pressestelle Aliceplatz 10, 63065 Offenbach Telefon: (069) 8297220, Fax: (069) 82972226

(dw)

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