Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Neue Freiheiten dürfen nicht zu ruinösem Dauerschlussverkauf führen

(Berlin) - Zum Inkrafttreten des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb erklärt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: Neue Freiheiten dürfen nicht zu ruinösem Dauerschlussverkauf führen. Gerade noch rechtzeitig vor dem Sommerschlussverkauf ist das neue Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) nun in Kraft getreten. Darauf haben die Einzelhändler schon lange gewartet. Der Handel kann den Termin für den Schlussverkauf jetzt frei wählen und ist auch nicht mehr auf bestimmte, saisonbezogene Sortimente beschränkt. Auch Ganzjahres-Artikel, wie Waschmaschinen, Autoreifen, Hartschalenkoffer können jetzt mit Schlussverkaufsrabatten angeboten werden. Darin liegt nach DIHK-Auffassung einerseits eine große Chance neue Käufer zu gewinnen. Wir warnen allerdings davor, die neuen Freiheiten zu ruinösen Dauerschlussverkäufen zu nutzen. Das Nachsehen hätten vor allem die kleinen Unternehmen und damit letztlich auch die Verbraucher, die vom vielfältigen Angebot guter Beratung und Vertrauen in die Preise profitieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000

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