Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.

Neue GEMA-Tarife ab 2016 - Planungssicherheit für Musiknutzer bis 2019 / Tarifstreit beigelegt / Kompromiss für strukturelle Änderungen bei Radio und Tonträgerwiedergabe erzielt

(Berlin) - "Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und die GEMA Ende Dezember 2015 auf eine vertragliche Regelung bezüglich struktureller Änderungen in den sehr häufig genutzten Radio- und regelmäßige Tonträgerwiedergabetarifen verständigt", erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der BVMV. "Zahlreiche weitere GEMA-Forderungen, die noch erhebliche Kostensteigerungen mit sich gebracht hätten, konnten im Interesse der Mitgliedsverbände der BVMV und deren Verbandsmitgliedern erfolgreich abgewehrt werden", so Fischer.
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zur GEMA-Tarifreform ergangenen Rechtsprechung der Schiedsstelle und entsprechender Forderungen der Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), mussten diese Tarife angepasst und in ihren Strukturen stufenweise bis zum Jahr 2019 weiter linearisiert werden.

Praxis-Beispiele der neuen GEMA-Tarife

Die neuen, ab 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Tarife für Radio- (R) und regelmäßige Tonträgerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz (MU III) führen für die große Mehrheit der Musiknutzer, insbesondere für Kleinbetriebe, zu moderaten Erhöhungen: So erhöhen sich die GEMA-Gebühren (ohne Zuschläge anderer Verwertungsgesellschaften) zum Beispiel für gastronomische Betriebe in der Stufe bis 100 Quadratmeter Raumgröße von 185,80 Euro (2015) auf 194,90 Euro (2019) pro Jahr. Einzelhandelsbetriebe mit 500 Quadratmeter müssen für die Radionutzung statt 189,30 Euro (2015) künftig 241,14 Euro (2019) jährlich zahlen.

Nur wenige Großbetriebe werden aufgrund in der Vergangenheit bestehender degressiver Tarifstrukturen etwas stärker belastet. Auch diese profitieren grundsätzlich von der mit der GEMA vereinbarten, über mehrere Jahre verteilten Anpassung bis zum Jahr 2019. So erhöhen sich beispielweise für einen 400 Quadratmeter großen gastronomischen Betrieb mit Tonträgerwiedergabe die GEMA-Gebühren von 541,30 Euro (2015) auf jährlich 682,15 Euro (2019). Einzelhandelsbetriebe mit 800 Quadratmeter müssen für die Tonträgernutzung statt 200,70 Euro (2015) künftig 306,88 Euro (2019) zahlen.

Moderate Tarifanpassung für sonstige Tarife um 1,3 Prozent

Weitere Tarife, soweit sie nicht mehrjährigen Einführungsphasen anderer Regelungen unterliegen (zum Beispiel Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, für Musikkneipen oder Discotheken), erhöhen sich zum 1. Januar 2016 um 1,3 Prozent (zum Beispiel Fernsehtarif, Hotelsendetarif, Tarif für Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen etc.).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., c/o DEHOGA Bundesverband Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 726252-0, Fax: (030) 726252-42

(dw)

NEWS TEILEN: