Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Neue Kennzeichnung für Obst und Gemüse / Einkaufen wird transparenter

(München) - Für Verbraucher ist es jetzt einfacher, ihre Lebensmittel nach deren Herkunft auszuwählen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Seit 1. Januar ist es Pflicht, das Ursprungsland bei allen Obst- und Gemüsesorten anzugeben. „Damit ist das Einkaufen wieder ein Stück transparenter“, sagt Gabriela Tremp-Nientiedt, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. In der Vergangenheit galt diese Vorschrift nur für Obst und Gemüse, das den EG-Vermarktungsnormen unterlag. Bei Chinakohl musste zum Beispiel das Herkunftsland bisher nicht deklariert werden.

Wie die Angabe aussehen muss, dazu gibt es noch keine genauen Vorschriften. So kann auf dem Etikett stehen „Isr. Thymian“ oder „Chinakohl aus Spanien“. In jedem Fall muss das Ursprungsland eindeutig daraus hervorgehen. Zwei Ausnahmen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern bedauerlich: Die neue Kennzeichnungspflicht gilt nur für Erzeugnisse, die für den Frischmarkt bestimmt sind. Verarbeitete Produkte sind außen vor. Und bei Bananen und Speisekartoffeln muss das Ursprungsland nicht angegeben werden, kann aber freiwillig erfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553

(el)

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