Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Neue Meldepflicht schafft unzumutbare Hürden

(Bonn) - "Die neue Meldepflicht beim Arbeitsamt schafft unzumutbare Belastungen für befristet Beschäftigte und die Arbeitsämter", kritisiert heute der DJV-Bundesvorsitzende Rolf Lautenbach. Seit dem 1. Juli 2003 müssen sich befristet Beschäftigte schon drei Monate vor dem Auslaufen ihrer Verträge beim Arbeitsamt melden. Sonst drohen ihnen Leistungskürzungen von bis zu 1.500 Euro. "Diese Regelung ist völlig realitätsfern. Viele befristet Beschäftigte erhalten erst wenige Wochen vor dem Auslaufen ihrer Verträge eine Verlängerung ihres Vertrages."

Durch die neue Regelung würden hunderttausende von Arbeitnehmern zu rein formellen Meldungen bei den Arbeitsämtern gezwungen, was einen immensen persönlichen Zeitaufwand und eine erhebliche Belastung auch für die Arbeitsämter bedeute. So würden die Arbeitsämter zur Prüfung von Anträgen und sogar zu Vermittlungsangeboten für Personen gezwungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Verträge fortsetzen können.

In der Medienbranche sind befristete Arbeitsverhältnisse weit verbreitet, insbesondere im Rundfunkbereich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rundfunkfreiheit sogar ein eigener Befristungsgrund, der von den Gerichten anzuerkennen ist. Zahlreiche Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbandes sind daher von der neuen Regelung betroffen. Der DJV organisiert 40.000 Mitglieder, von denen etwa 5.000 im Rundfunkbereich arbeiten. Der DJV informiert ausführlich zu den neuen Regelungen in einem Info, das unter http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/24_06_03.shtml abrufbar ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60, 53115 Bonn Telefon: 0228/201720, Telefax: 0228/2017233

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