Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement tragen zu Deregulierung bei

(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat die heute (20.12.) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) als bedeutenden Beitrag zur Deregulierung begrüßt. Die BaFin habe die Chance genutzt, Anforderungen aus bestehenden Regelwerken an die Praxis anzupassen und zahlreiche Öffnungsklauseln in das neue Regelwerk aufzunehmen, die ab sofort in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig habe die BaFin klargestellt, dass überzogene Dokumentations- und Rechtfertigungspflichten bei der Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln durch die Banken nicht ihrer Vorstellung von einer qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht entsprächen. Positiv wertet der Verband zudem die Erwartung der BaFin, dass die flexible Grundausrichtung der MaRisk im Rahmen von Prüfungshandlungen berücksichtigt werden.

Auch hinsichtlich der Umsetzungsfristen sieht der VÖB die Belange der Kreditwirtschaft berücksichtigt. Erleichterungen seien insbesondere für Banken möglich, die aufgrund anderer, aus der Umsetzung von Basel II resultierender Projektaktivitäten an Kapazitätsgrenzen stoßen. Hierbei habe die BaFin wichtige Anregungen aus der Praxis aufgegriffen: „So gehen z. B. die praxisnahe Ausgestaltung der Umsetzungsfristen, die Anpassung der Anforderungen an die Strategien sowie Erleichterungen für das Geschäft der Förderinstitute auf die Initiative des VÖB zurück“, sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos heute (20.12.) in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Dr. Stephan Rabe, Bereichsleiter, Presse/Kommunikation Postfach 11 02 72, 10832 Berlin Telefon: (030) 81920, Telefax: (030) 8192222

(sa)

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