Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Neue Rechnungslegung nach dem 1.1.2005 wird zahlreiche Unternehmen in Deutschland überfordern

(Bonn) - Die ab 1.1.2005 geltende Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, ihre Konzernrechnungslegung nach den internationalen Vorgaben von IAS/IFRS (International Accounting Standards und International Financial Reporting Standards) zu erstellen, wird nach Ansicht der deutschen Unternehmensberater zahlreiche Unternehmen im deutschen Mittelstand künftig vor große Herausforderungen stellen. Zwar würden die IAS/IFRS-Regeln ab dem kommenden Jahr im ersten Schritt nur für die kapitalmarktorientierten Konzerne eingeführt, doch sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. in diesem Fahrwasser auch Mittelständler, die Kredite benötigen, Investoren oder Käufer suchen oder mit internationalen Konzernen zusammenarbeiten, von den neuen Standards betroffen. "Der Druck auf die KMU, ihre Rechnungslegung umzustellen, wird dann steigen", so BDU-Präsident Rémi Redley. Konsequenz sei dann beispielsweise eine Neuausrichtung des Controllings, um dem geforderten
Analyse- und Dokumentationsaufwand gerecht zu werden.

De facto würden für die kleineren und mittleren Unternehmen zusätzliche Lasten verbunden sein, da die bislang geforderte Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erhalten bliebe. Sie sei weiterhin zur Ermittlung der Steuern für den Einzelabschluss notwendig. Weiterhin könne laut BDU so mancher Mittelständler beim Verkauf seines Unternehmens dann eine böse Überraschung erleben. Da sich IAS und IFRS am aktuellen Wert des Unternehmens und damit an den kurzfristigen Marktverhältnissen orientierten, könnten auftretende Schwankungen zu einer Veräußerung mit stark veränderten Werten führen.

Insgesamt kritisch bewertet der BDU auch die permanente Überarbeitungspraxis des International Accounting Standards Board (IASB), die langfristig verlässliche Regeln verhindere. Die bisherige Rolle der EU als "Nur-Beobachter" beim IASB müsse vor diesem Hintergrund schnellstens geändert werden. Gefordert seien Lösungen, die sich nicht überwiegend an amerikanischen Bedürfnissen orientiere. "Über Brüssel muss auch die deutsche Politik das ihre dazu beitragen, um den zu erwartenden `Supergau` für den deutschen Mittelstand zu verhindern", befürwortet der BDU-Präsident eine aktivere Vorgehensweise.

Hintergrund: Das privatwirtschaftlich organisierte und amerikanisch geprägte International Accounting Standards Board (IASB) ist für die weltweite Festlegung von verbindlichen Bilanzierungs-Regelungen, den IAS und IFRS, zuständig. Ab 1.1.2005 gelten diese Regeln auch für börsenorientierte Unternehmen in Deutschland. Grundlage in Deutschland sind die von der EU anerkannten und publizierten internationalen Rechnungslegungsstandards (Amtsblatt 13.10.2003 und 17.04. 2004). Während das Handelsgesetzbuch (HGB) das Vorsichtigkeitsprinzip in den Mittelpunkt stellt, sollen die neuen Standards vor allem den aktuellen Marktwert bei allen Berechnungen berücksichtigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Lydia Over, Assistentin des Pressesprechers Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26

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