Pressemitteilung | Allianz pro Schiene e.V.

Neue Rechte für Bahnkunden ab 1. Oktober

(Berlin) - Ab 1. Oktober tritt die neue Kundencharta für den Fernverkehr der Deutschen Bahn in Kraft. Wichtigste Neuerungen: Im Falle von Zugverspätungen oder dem Ausfall von Zügen im Fernverkehr haben Kunden der DB AG ab einer Stunde Verspätung einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Diese beträgt 20 Prozent des Fahrpreises und kann notfalls eingeklagt werden. Aus Sicht der Allianz pro Schiene ist das ein entscheidender Fortschritt für die Rechte von Bahnkunden. Denn bislang gab es lediglich eine Kulanzregelung, die der Bahn einen großen Ermessensspielraum einräumte. Bei Verspätungen unter einer Stunde gilt wie bisher, dass Reisende „im Einzelfall und auf Kulanzbasis“ Ticket-Gutscheine erhalten.

„Solange eine europaweite Regelung noch nicht verabschiedet ist, hat die neue Kundencharta der Bahn durchaus eine Vorreiterfunktion für Deutschland, zumal auch in anderen Bereichen wie dem Flugverkehr an verbindlichen Rechtsansprüchen für die Kunden gearbeitet wird. Das zeigt ein Umdenken bei den Verkehrsträgern hin zu mehr Kundenfreundlichkeit. Die Kundencharta ist ein kleiner Schritt für die Bahn, aber ein wichtiger Schritt für die Kunden und ihre Rechte, “ kommentiert Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene das am 14. September von der Bahn vorgestellte neue Maßnahmenpaket. Die jetzige Lösung erspart vorläufig eine gesetzliche Regelung der Kundenrechte, wie vom Gesetzgeber ursprünglich anvisiert.

Ein Vergleich der neuen Entschädigungsleistungen im europäischen Rahmen ist schwierig, zumal die Rahmenbedingungen recht unterschiedlich sind. In Frankreich beispielsweise werden im Fernverkehr zwar bereits ab 30 Minuten Verspätung ein drittel des Fahrpreises erstattet. Hier führen aber nur wenige Fernverkehrslinien sternförmig auf Paris zu. Verspätungen sind somit sehr viel seltener im Vergleich zu dem stark vernetzten System in Deutschland. In den Niederlanden bekommen Fahrgäste sogar 100 Prozent ab 60 Minuten Verspätung erstattet (und 50 Prozent bei mehr als 30 Minuten). Andererseits ist in den Niederlanden aufgrund der geringen Entfernungen eine starke Verspätung ebenfalls sehr viel seltener. Die ansonsten im Schienenverkehr als vorbildlich geltende SBB (Schweiz) hat ebenso wie die ÖBB (Österreich) bis zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember nur eine Kulanzregelung vorgesehen, die in etwa der bisher geltenden alten Regelung bei der DB gleicht.

Im Vergleich zu der neuen EU-Verordnung 261/2004 für den Flugverkehr, die ab 17. Februar 2005 in Kraft tritt, gelten die Entschädigungen für die Kunden der Bahn bereits eine volle Stunde früher. Die Untergrenze für Entschädigungen beträgt für Flugreisende zwei Stunden, ist allerdings insgesamt höher. Aber: „Solange die Fluggesellschaften von der Kerosin- und Ökosteuer befreit sind, und die Bahn damit gegenüber dem Flugverkehr weiterhin benachteiligt ist, sollte sie nicht noch zusätzlich durch zu hohe Entschädigungszahlungen belastet werden“ gibt Allianz pro Schiene Geschäftsführer Dirk Flege zu bedenken. Sogenannte Unterstützungsleistungen wie Erstattung des Flugtickets, oder Mahlzeiten, Erfrischungen sowie Hotelübernachtungen werden im Flugverkehr erst ab Verspätungen von fünf Stunden oder mehr gezahlt.

Aus Sicht der Allianz pro Schiene sollten in absehbarer Zeit Deutsche Bahn und Länder auch im Nahverkehr eine sinnvolle Regelung für eine Verbesserung der Kundenrechte finden. Denn die Kundencharta gilt nur für den Fernverkehr. 90 Prozent der Bahnkunden aus dem Nahverkehr sind damit von den neuen Regelungen ausgeschlossen. „Dies ist verständlich, weil die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnunternehmen im Nahverkehr über die Verträge mit den Ländern bereits zu Entschädigungszahlungen bei Verspätungen verpflichtet sind und ansonsten doppelt belastet wären“, so Dirk Flege.

„Unabhängig davon sollte die neue Kundencharta nach einem Jahr im Sinne der Kunden überprüft werden, je nachdem wie die Kundenansprüche genutzt wurden. Vielleicht entsteht dann zusätzlicher Spielraum für höhere Entschädigungszahlungen“, fordert Allianz pro Schiene Geschäftsführer Dirk Flege.

Quelle und Kontaktadresse:
Allianz pro Schiene e.V. Chausseestr. 84, 10115 Berlin Telefon: 030/27594559, Telefax: 030/27594560

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