Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Neue Vorschriften für den Transport von Kleinkindern im Flugzeug

(Berlin) - Für den Transport von Kleinkindern im Flugzeug gibt es ab dem 16. Juli 2008 neue Bestimmungen durch die EU. Danach dürfen Kinder bis zum Alter von zwei Jahren in einem von der jeweiligen Fluggesellschaft akzeptierten Kindersitz transportiert werden, wenn für sie ein eigener Sitzplatz gebucht wurde. Alternativ ist es durch Erlaubnis der EU-Kommission unter Zustimmung von 26 EU-Ländern und deren Sicherheitsbehörden gestattet, das Kind mit Hilfe eines so genannten Schlaufengurtes oder „Loop-Belt“ auf dem Schoß der Eltern zu befördern. Die gegenwärtige Praxis, ein Kind durch Festhalten auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen zu lassen, wird durch die neue Regelung künftig eingeschränkt.

Die deutschen Fluggesellschaften sind an diese gesetzlichen Vorschriften der EU gebunden. Für die Umsetzung ist die jeweilige Luftaufsichtsbehörde zuständig, in Deutschland ist dies das Luftfahrtbundesamt. Die Sicherheitsauffassung des Bundesverkehrsministeriums - basierend auf den Untersuchungen des TÜV Rheinland aus dem Jahr 1997 - die Doppelbelegung von Sitzplätzen jetzt zu beenden, steht im Gegensatz zur EU-weiten Praxis. Es steht den Unternehmen nicht zu, nun zu beurteilen, welche Behörde mit welcher Sicherheitsauffassung mehr Geltung hat und wie sicher die eine oder andere Art der Vorschrift wirklich ist.

Den Fluggesellschaften ist bislang kein Fall in Europa bekannt, in dem ein Kind durch den Einsatz des Schlaufengurtes zu Schaden gekommen ist. Auf Nachfrage wurde diese positive Erfahrung mit dem Loop-Belt auch von anderen großen europäischen Airlines bestätigt. Der Schlaufengurt hat sich bei Turbulenzen als probates Kinderrückhaltesystem erwiesen. Deshalb spricht viel dafür, dass in einem vereinten Europa die hohen Standards harmonisierter Regeln von allen eingehalten werden.

Sollte es aktuelle ernstzunehmende Sicherheitsbedenken geben, dann sind die Grundlagen dieser Bedenken transparent zu machen und vom Ministerium selbst in ein europäisches Verfahren einzubringen. Bevor seitens der Sicherheitsbehörden hierzu keine abschließende Bewertung vorliegt, erwartet der BDF, dass sicherheitspolitische Analysen von den Fachleuten durchgeführt werden und Populismus grundsätzlich nicht auf dem Rücken von Kindern, Eltern oder Airlines ausgetragen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Sabine Teller, Pressesprecherin Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(el)

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