Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Neuer BVMed-Leitfaden "Datenschutz bei Medizinprodukten" erschienen

(Berlin) - Der BVMed hat einen Leitfaden zum Datenschutz speziell für die Hersteller von Medizinprodukten veröffentlicht. Die 28-seitige Broschüre "Datenschutz bei Medizinprodukten" bietet eine praxisgerechte Hilfestellung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie berücksichtigt die ab Mai 2018 geltenden Änderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Der Leitfaden kann für 6,95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten unter www.bvmed.de/datenschutz-broschuere (https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/broschueren-medizinprodukterecht/inforeihe-mp-recht/set-2-broschuere-6-datenschutz-bei-medizinprodukten) bestellt werden.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unmittelbar. Sie wird aufgrund von "Öffnungsklauseln" um weitere Bestimmungen des geänderten nationalen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) ergänzt. Die neue BVMed-Broschüre berücksichtigt die neuen bußgeldbewehrten Anforderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts.

Der Leitfaden enthält eine Erläuterung der grundlegenden Begriffe des Datenschutzrechts und bietet Checklisten und Musterformulierungen für besonders häufig vorkommende Sachverhalte. Zielgruppe des Leitfadens sind neben den im Gesundheitswesen tätigen Juristen insbesondere auch diejenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit Krankenkassen, Angehörigen der Heilberufe und Patienten zusammenarbeiten oder in anderem Zusammenhang Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(rf)

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