Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Neuer Spielraum für deutsche Kommunen / Städte- und Gemeindebund lobt Kommissionsvorschläge zur Daseinsvorsorge und zum öffentlichen Nahverkehr

(Berlin) - Die deutschen Städte und Gemeinden sind zufrieden mit den kürzlich vorgelegten Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Beihilferechts auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge). Nach den Kommissionsvorstellungen sind Beihilfen für Krankenhäuser, der sozialen Wohnungsbau und bestimmte Verkehrsdienstleistungen künftig grundsätzlich vereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln (F.A.Z. vom 14. Juli). Auch der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Ausschreibung von Aufträgen im Personennahverkehr stößt in den deutschen Kommunen auf positive Resonanz. ,.Damit hat die Kommission die nötige Rechtssicherheit geschaffen". sagt der neue Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Roland Schäfer , dieser Zeitung. Beide Vorschläge gäben den Kommunen mehr Freiheit in der Organisation der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Der Binnenmarkt werde dadurch nicht beeinträchtigt.

Der entscheidende Vorteil des Vorschlags zum Beihilferecht ist nach Ansicht von Schäfer, dass Subventionen zugunsten von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100 Millionen Euro nicht in Brüssel angemeldet werden müssen. Dies gilt, solange die Ausgleichszahlungen unter 30 Millionen Euro liegen. „Damit dürften bei unseren Mitgliedern fast alle Unternehmen der Daseinsvorsorge von der Freistellung von der Meldepflicht profitieren können", sagt Schäfer. Dem DStGB gehören mehr als 12.000 der etwa 12.700 deutschen Städte und Gemeinden mit insgesamt 47 Millionen Einwohnern an.

Bisher hat das Genehmigungsverfahren, für solche Beihilfen nach Auskunft von Schäfer wegen seiner für die Entscheidungsträger in den Städten und Kommunen unklaren Voraussetzungen viele Projekte blockiert. Die Rechtslage sei unsicher gewesen, und die Verfahren hätten sehr lange gedauert, sagt der Bürgermeister von Bergkamen. So sei die Sanierung der Schwimmbäder der Stadt Dorsten durch einen privaten Investor um mehr als ein Jahr verzögert worden, weil das Verfahren soviel Zeit in Anspruch genommen habe. Auch in anderen Städten und Gemeinden habe die Unsicherheit im Umgang mit dem Beihilfenrecht der EU Investitionen stark verzögert. Hinzu sei gekommen, dass die Kommunen davon hätten ausgehen müssen, dass aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein irrtümlich nicht durchgeführtes Verfahren dazu führe, dass Verträge nicht nur rechtswidrig, sondern unwirksam gewesen seien, sagt Schäfer.

Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten die Kommunen künftig mehr Spielraum. Sie können öffentlichen Personennahverkehr selbst erbringen oder direkt an einen internen Betreiber vergeben. Die Verträge müssen jedoch eine begrenzte Laufzeit - acht Jahre im Straßenverkehr - haben, damit die Dienste kontinuierlich verbessert werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Dienste auf das Gebiet, für das die Kommune zuständig ist, beschränkt sind und dass der Betreiber sich nicht an Ausschreibungen beteiligt, die sich auf Verkehrsdienste außerhalb dieses Gebiets beziehen. Nach Einschätzung des DStGB fällt ein Großteil der öffentlichen Verkehrsdienstleistungen in den Kreisen in die Kategorie der zulässigerweise direkt zu vergebenden Nahverkehrsdienstleistungen. „Dies gilt zumindest für die Mehrzahl der Stadtbussysteme und der Dienstleistungen im ländlichen Raum", sagt Schäfer.

Es müsse nun darüber nachgedacht werden, wie Städte und Gemeinden auch in anderen Feldern der Daseinsvorsorge Spielraum bekommen könnten. Dabei denkt der DStGB vor allem an die Beauftragung eigener Unternehmen durch Kommunen oder auch die kommunale Zusammenarbeit. „Wenn auch hier durch entsprechende Kriterien sichergestellt wird, dass es sich um rein lokale Dienstleistungen handelt, muss eine Freistellung von den Regeln der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen oder Dienstleistungskonzessionen erfolgen", sagt Schäfer. Die Leitlinien der Kommission zur Daseinsvorsorge und ihren Vorschlag zum ÖPNV sieht Schäfer auch als einen Erfolg der Anstrengungen seines Verbands und der Mitgliedsverbände, mehr Rechtssicherheit für die kommunale Daseinsvorsorge zu schaffen. „Es ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, in Europa sowohl Problembewusstsein für die besondere Situation der Kommunen als auch eine sachgerechte Lösung für dieses Problem zu erreichen", lobt sich Schäfer selbst.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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