Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Neues Autorisierungssystem im Weinbau marktgerecht umsetzen / Weinbauverbände fordern Änderung des Gesetzentwurfs

(Mainz) - Mit dem Änderungsgesetz zum Weingesetz soll das ab dem 01.01.2016 geltende neue Genehmigungssystem für Rebanpflanzungen in nationales Recht umgesetzt werden. Die rheinland-pfälzischen Weinbauverbände Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen fordern in diesem Zusammenhang, dass die Neugenehmigungen auf 0,1 Prozent der Rebfläche begrenzt werden muss.

Dies sieht auch ein Beschluss des rheinland-pfälzischen Landtages aus dem vergangenen Jahr vor, für dessen Umsetzung sich Weinbauministerin Ulrike Höfken nun auf Bundesebene einsetzen müsse, so die Präsidenten der Weinbauverbände. Nur auf diese Weise sei eine marktgerechte Ausgestaltung des neuen Systems möglich, so die Präsidenten weiter.

In dem nun von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Weingesetzes ist eine Ausdehnung in Höhe von 0,5 Prozent der am 31. Juli 2015 in Deutschland mit Reben bepflanzten Gesamtfläche in Höhe von 100.000 ha vorgesehen. Dies ist aus Sicht des größten weinbautreibenden Bundeslandes weder zielführend noch marktkonform, zumal noch bundesweit ca. 3.000 ha Pflanzrechte existieren, welche in zusätzliche Autorisierungen umgewandelt werden können. Dies entspricht 3 Prozent der deutschen Rebfläche. Wenn wie vom BMEL vorgeschlagen, zusätzliche Kapazitäten durch bis zu 4 Jahre bestehende Parallelpflanzungen möglich werden, sei durch die zusätzlich entstehenden Weinmengen ein nicht zu vereinbarender Marktdruck zu erwarten.

Darüber hinaus wurden Prioritätskriterien zur Zuteilung der Neuanpflanzungen in das Änderungsgesetz aufgenommen, die nicht den Interessen der rheinland-pfälzischen Winzer entsprechen. Die Weinbauverbände in Rheinland-Pfalz haben sich einstimmig für die Zulassung von zwei Kriterien (geschützter Ursprung und Steillage) ausgesprochen. Die Zulassung von weiteren Kriterien würde zu einem unzumutbaren Bürokratieaufwand für alle Beteiligten führen, sind sich die Präsidenten der rheinland-pfälzischen Weinbauverbände einig.

Die Arbeitsgemeinschaft der Weinbauverbände in Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung daher auf, die Forderungen der größten weinbautreibenden Anbauregionen Deutschlands aufzugreifen und entsprechend umzusetzen.

Gleichzeitig forderten sie die rheinland-pfälzische Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Ulrike Höfken, auf, die Forderungen der heimischen Weinbaubetriebe zu unterstützen, und diese auf Bundesebene entsprechend vorzutragen. Der rheinland-pfälzische Landtag habe sich bereits im Sommer 2014 dafür ausgesprochen, die Quote für Neuanpflanzungen auf 0,1 Prozent festzusetzen. Die Weinbauverbände fordern daher die Ministerin auf, dieses Votum nun in die Beratungen einzubringen und sich für die Umsetzung entsprechend einzusetzen, da anderenfalls die Existenz vieler Weinbaubetriebe gefährdet wäre.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(mk)

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