Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Neues Siegel bietet mehr Schutz für Treuhandstiftungen

(Berlin/Hamburg) - Auf dem Deutschen StiftungsTag 2014 in Hamburg hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen Details zum geplanten Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung vorgestellt. Das bundesweit einzige Siegel seiner Art bietet mehr Schutz für Treuhandstiftungen. Das Siegel soll erstmals am 1. Oktober 2014, dem bundesweiten Tag der Stiftungen, verliehen werden. Bewerben können sich ab jetzt Treuhänder, die juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind und mindestens drei Treuhandstiftungen verwalten. Die Zahl der nicht-rechtsfähigen Stiftungen wird bundesweit auf mindestens 20.000 geschätzt.

Prof. Dr. Wilhelm Krull, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: "Treuhandstiftungen gibt es seit vielen Jahrhunderten. Zu ihren Vorteilen gehört ihre Flexibiliät. Da sie nicht unmittelbar der Stiftungsaufsicht unterliegen und die Abhängigkeit vom Treuhänder groß ist, sind sie besonders schutzbedürftig. Zugleich wollen wir in diesem rasant wachsenden Segment des deutschen Stiftungswesens mehr Transparenz schaffen."

Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ist bundesweit einzigartig. Die Zahl der Treuhandstiftungen dürfte die der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts bereits überholt haben. Ebenso rasant wächst die Zahl der Treuhänder: Der Bundesverband Deutscher Stiftungen kennt rund 800 Anbieter für die Verwaltung von Treuhandstiftungen. Diese Treuhänder sind gemeinnützige Einrichtungen wie zum Beispiel Vereine, Kirchengemeinden, Universitäten und Stiftungen insbesondere Bürgerstiftungen. Daneben gibt es kommunale und kirchliche Stiftungsverwaltungen sowie kommerzielle Stiftungsverwaltungen einschließlich Banken und Sparkassen.

Die Standards für professionelle Verwaltung, Steuerung und Kontrolle müssen dem Wachstum der Treuhandstiftungen gerecht werden. Daher hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen das Qualitätssiegel ins Leben gerufen. Es basiert auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen, die 2012 vom Verband verabschiedet worden sind. Das Qualitätssiegel kann von Treuhändern an zwei festen Terminen im Jahr für die Dauer von jeweils 3 Jahren beantragt werden. Ein unabhängiger Vergabeausschuss mit Fachleuten der Treuhandstiftungsverwaltung und der Rechnungslegung prüft die Einreichungen. Für das Verfahren werden Gebühren erhoben. Bürgerstiftungen, die das Siegel erhalten wollen, unterstützt die Initiative Bürgerstiftungen mit Stipendien.
Angesiedelt ist der Vergabeausschuss bei der Deutschen StiftungsService GmbH. Geschäftsführender Direktor des Vergabeausschusses ist Dr. Christian Sundermann.

Treuhandstiftungen - Einsteigermodell ins Stiftungswesen
Gegründet werden Treuhandstiftungen durch Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen. Der Stifter oder die Stifterin überträgt dem Treuhänder das Vermögen, der es verwaltet. Die Treuhandstiftung ist nach Errichtung noch veränderbar. Eine staatliche Stiftungsaufsicht, wie bei der klassischen Stiftungsform, gibt es nicht. Daraus resultiert das besondere Schutzbedürfnis dieser Stiftungsform.

Bundesverband Deutscher Stiftungen
Als unabhängiger Dachverband vertritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Der größte Stiftungsverband in Europa hat rund 3.900 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm insgesamt mehr als 7.000 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit repräsentiert der Dachverband rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro.

Weitere Informationen
- Zum Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung unter www.stiftungstreuhaender.org
- Zu den Grundsätzen guter Treuhandstiftungsverwaltung unter www.stiftungen.org/ggt
- Zum Deutschen StiftungsTag vom 21.-23. Mai 2014 unter www.stiftungen.org/stiftungstag

Medienvertreter akkreditieren sich online unter: www.stiftungen.org/pressetermine

In der separaten Interview-Lounge für Medienvertreter besteht die Möglichkeit, Expertinnen oder Experten des Deutschen StiftungsTages für Ihre Berichterstattung zu interviewen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Katrin Kowark, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711

(cl)

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