Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Niedergelassene vor Folgen des Fallzahl-Schwunds schützen!

(Wiesbaden) – Was bisher über die Fallzahlentwicklung bekannt geworden ist, zeigt: Während des ersten Quartals sind deutlich weniger Patienten als sonst in die Praxen gekommen. Sollten hier vor allem die so genannten „Verdünnerscheine“ zurückgegangen sein, könnte dies zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben. Der BDI bittet deshalb die KVen, die Entwicklung möglichst schnell im Detail zu analysieren und Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kollegen zu ergreifen.

Die von der KBV gerade veröffentlichten ersten Daten über die Fallzahlentwicklung stimmen im hausärztlichen Versorgungsbereich mit den Daten überein, die der BDI bei seinen Mitgliedern erhoben und bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt hat. Im fachärztlichen Bereich hat der BDI bei den Internisten ohne Schwerpunkt ebenfalls Fallzahlrückgänge ermittelt, während die Internisten mit Schwerpunkt eher eine stabile Fallzahl aufweisen. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Daten des BDI deutlich von den Ergebnissen, die die KBV für die Fallzahlentwicklung im gesamten fachärztlichen Bereich mitgeteilt hat. Sie korrelieren allerdings gut mit den Daten aus der KV Pfalz für die dortigen Internisten im fachärztlichen Sektor.

Das eigentliche Problem bei dieser Entwicklung sieht BDIPräsident Dr. med. Wolfgang Wesiack allerdings in der Frage: Geht der Fallzahlschwund im ersten Quartal vor allem zu Lasten der so genannten Verdünnerscheine? Diese Vermutung liegt nahe, denn angesichts der Praxisgebühr, der nicht mehr kassenfähigen OTC-Medikamente und der erhöhten Zuzahlungen bei Arzneimitteln haben wahrscheinlich viele Patienten mit leichteren Gesundheitsstörungen auf einen Arztbesuch verzichtet. Dies hätte aber laut Wesiack gravierende Folgen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Und zwar nicht nur beim Honorar, sondern auch bei den Arzneiverordnungen: Wenn Patienten mit normalerweise niedrigem Arzneimittelverbrauch den Praxen ferngeblieben sind, wird dies die durchschnittlichen Arzneikosten pro Fall in die Höhe treiben und damit erhebliche Probleme bei der Richtgrößenprüfung verursachen. Der BDI bittet deshalb die KVen, die Entwicklung schnellstmöglich im Detail zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einzuleiten. Die Niedergelassenen dürften nicht unter derartigen Nebenwirkungen des – gesundheitspolitisch gewollten – Fallzahlrückgangs leiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/18133-0, Telefax: 0611/18133-50

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