Pressemitteilung | Unternehmerverband - Die Gruppe e.V.

Normalarbeitsverhältnis ist auf dem Vormarsch / Unternehmerverband: Befristete Arbeitsverträge aber nicht verteufeln

(Duisburg) - Minijobs, Befristungen und Leiharbeit sind auf dem Vormarsch und das Normalarbeitsverhältnis stirbt aus? "Dabei handelt es sich um einen Mythos", so Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Er beruft sich auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die belegen, dass die Zahl der Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis - also unbefristet, voll sozialversicherungspflichtig und über 20 Wochenstunden - im letzten Jahr um rund 452.000 Personen auf 24,5 Millionen gestiegen ist. Schmitz führt dies vor allem auf die gute Konjunkturlage zurück. "Momentan ist es den Unternehmen möglich, langfristiger zu planen."

Schmitz betont aber, dass er es nach wie vor für falsch halte, befristete Arbeitsverhältnisse zu verteufeln: "Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss sich zunächst bewähren. Tut er dies, erhält er in der Regel auch seine Chance", gibt Schmitz zu bedenken "Durch Zeitverträge können Betriebe personaltechnisch flexibel agieren. Ich finde: besser befristet beschäftigt als arbeitslos." Außerdem würden die Zahlen des Statistischen Bundesamtes beweisen, dass die Chancen sehr gut seien, aus einer befristeten in eine unbefristete Stelle übernommen zu werden.

Neben den befristeten Arbeitsverhältnissen hätten auch die Werkverträge einen schlechten Ruf - "Zu Unrecht", so Schmitz. Die so genannten Werkverträge, die nur für eine bestimmte Zeit geschlossen werden und in denen eine bestimmte Aufgabe beschrieben ist, seien für die Wettbewerbsfähigkeit unabdingbar. Schmitz: "Aufgaben, die spezielles Know-how erfordern, müssen Unternehmen an Spezialisten und damit an effizientere Zulieferer vergeben können. Ohne dieses Instrument der Arbeitsteilung sind Betriebe auf Dauer nicht wettbewerbsfähig." Für die Arbeitnehmer der Werkunternehmen würden zudem sämtliche Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts gelten. "Neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern sind deswegen unnötig", so Schmitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverbandsgruppe e.V. Pressestelle Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

(sy)

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