Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Oberlandesgericht bekräftigt Gemeinsame Vergütungsregeln

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen den Verlag der Pforzheimer Zeitung begrüßt (Az. 6 U 115/13). Das Gericht hat darin die Berufung des Verlags gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom August 2013 zurückgewiesen und damit die Bedeutung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen bekräftigt.

In der Vorinstanz war die Zeitung verurteilt worden, einem freien Journalisten fast 47.200 Euro Honorar zuzüglich Zinsen nachträglich zu zahlen. Dabei handelte es sich um die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Honorarzahlungen und den Sätzen, die dem Journalisten nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zustanden. In der Urteilsbegründung bestätigte das Landgericht ausdrücklich die Angemessenheit der Honorarsätze, die die Vergütungsregeln vorschreiben.

Das OLG hat die Auffassung des Landgerichts Mannheim bestätigt, dass Ansprüche nicht nur für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen, sondern auch für davor liegende Zeiträume in Betracht kommen. Die getroffenen Vergütungsregelungen begründeten Indizwirkung für die Höhe einer angemessenen Vergütung auch für solche Zeiträume, die nicht allzu weit vor dem Inkrafttreten der Regelungen liegen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken empfahl den Zeitungsverlagen nach dem aktuellen OLG-Urteil, ihren Widerstand gegen die Umsetzung der Gemeinsamen Vergütungsregeln endlich aufzugeben: "Auch freie Journalisten an Tageszeitungen haben einen Anspruch auf angemessene Bezahlung. Es ist nicht nur unnötig, sich das durch die Gerichte immer wieder bestätigen zu lassen, das Verhalten der Verlage ist auch nicht fair den Freien gegenüber." Es sei unverständlich, warum Verlage Gerichtskosten und Imageschäden in Kauf nähmen, um sich vor einer angemessenen Bezahlung zu drücken.

Der klagende freie Journalist wurde in seinem Rechtsstreit vom DJV und seinem Landesverband Baden-Württemberg unterstützt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV), Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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