Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Ökosteuerausnahmen: Auflagen der Europäischen Kommission dürfen Charakter der Klimavorsorgevereinbarung nicht gefährden

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Genehmigung des ermäßigten Ökosteuersatzes von 20 Prozent für produzierende Unternehmen durch die Europäische Kommission. Er stimme mit der Kommission überein, dass die Ermäßigung über den 31. März 2002 hinaus kein Steuergeschenk darstelle, sondern aufgrund der mit der Bundesregierung geschlossenen Klimavorsorgevereinbarung gerechtfertigt sei. Die Industrie werde zwischen 1999 und 2005 rund 12,5 bis 17,5 Mrd. EURO in den Klimaschutz investieren. Bis zum Jahre 2012 werde sie weitere 20 bis 30 Mrd. EURO zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aufwenden, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Unbefriedigend sei hingegen die Entscheidung zum so genannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen. Es sei erstaunlich, dass die Bundesregierung die Genehmigung des Spitzenausgleiches nur bis zum Jahr 2005 beantragt habe, so dass die Europäische Kommission eine zehnjährige Genehmigung wie bei den anderen Ausnahmetatbeständen nicht gewähren konnte. Der BDI fordere die Bundesregierung auf, alles zu tun, um eine Verlängerung der Genehmigung auch über 2005 hinaus zügig zu erreichen.

Besonderen Wert lege der BDI auf den Fortbestand der Klimavorsorgevereinbarung. Die Auflagen der Europäischen Kommission dürfen den Charakter der Klimavorsorgevereinbarung nicht beeinträchtigen. Bis spätestens 2004 müsse gesetzlich verankern werden, dass der Spitzenausgleich ende, sollten die Zielvorgaben der Klimavorsorgevereinbarung für das Jahr 2005 nicht erfüllt werden

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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