Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Ohne Kommunen ist in Europa kein Staat zu machen / Städte und Gemeinden begrüßen Vertrag von Lissabon

(Berlin) - Am 13. 12. 2007 wird in Lissabon die feierliche Unterzeichnung des in 2007 ausgehandelten EU-Reformvertrages „Vertrag von Lissabon“ erfolgen. „Dieser jüngste Vertrag Europas ist ein Meilenstein für die Entwicklung kommunaler Rechte gegenüber der EU. Er setzt langjährige Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für ein zukunftsfähiges und bürgernahes Europa um“, kommentierte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin diesen Reformschritt. Hervor zu heben ist aus der kommunalen Sicht vor allem, dass der Vertrag von Lissabon verbindliche Neuregelungen in das europäische Recht bringt:

1. die erstmalige und ausdrückliche Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch die EU,

2. die Einbeziehung der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips kombiniert mit einer verbesserten Kompetenzordnung,

3. den Ausbau der Konsultationsrechte der Kommunen in Europa,

4. die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips,

5. die Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene,

6. die Betonung des Rechts der Kommunen zur eigenverantwortlichen Erbringung von Daseinsvorsorgeleistungen in einem Protokoll zum Lissabonner Vertrag.

„Damit werden entscheidende Schritte für mehr Bürgernähe in Europa getan, denn der Vertrag von Lissabon stärkt die kommunale Ebene in der EU, die die bürgernächste, durch demokratische Wahlen legitimierte öffentliche Ebene in Europa ist“, so Landsberg. Für die Zukunft wird es für die Städte und Gemeinden darauf ankommen, die neue rechtliche Situation für die Kommunen in Europa nach der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon effektiv umzusetzen und mit Leben auszufüllen. Gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat fordern wir eine effiziente und wirksame Ausübung der neu gestalteten Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle unter einer engen Einbindung und Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Im EU-Zusammenarbeitsgesetz ist bereits seit Jahren eine Verpflichtung von Bund und Ländern enthalten, bei kommunalrelevanten EU-Vorhaben das Recht der Kommunen zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und ihre Belange zu schützen. Dieser bislang nicht aktivierte Gesetzesauftrag ist nun im Zusammenspiel mit dem Vertrag von Lissabon zu verwirklichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(el)

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