Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

Patentschutz in der Pflanzenzüchtung / ZVG-Vorstand fordert in seinem Positionspapier eine Beschränkung des Patentschutzes auf technische Erfindungen

(Berlin) - Neue, innovative Pflanzensorten bilden die Grundlage für Pflanzenzüchtung im Gartenbau. Der Sortenschutz ist ein wichtiges und effektives System im Spannungsfeld zwischen Schutz und Zugang zu genetischem Material sowie den Rechten von Züchtern und Produzenten. Für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung steht dieser jedoch nicht zur Verfügung, dafür ist ein angemessener Schutz im Patentrecht notwendig. Da der Patentschutz deutlich restriktiver als der Sortenschutz ist, mussten für die Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz besondere Regelungen geschaffen werden.
Mit der Biopatentrichtlinie hat die EU eine Grundlage dafür geschaffen.

Die Praxis zeigt allerdings, dass diese nicht ausreichend ist. Immer wieder werden Patente erteilt, die den Grundlagen des Sortenschutzes widersprechen. Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit in der Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen geschaffen.

Der ZVG fordert die Bundesregierung dazu auf, sich nun auch für eine entsprechende europaweit einheitliche Regelung einzusetzen. Ein ausgewogenes und innovationsfreundliches Schutzrechtssystem in der Pflanzenzüchtung müsse gewährleistet sein.

Das Positionspapier finden Sie unter folgendem Link:
www.g-net.de/files/download/Pressemeldung/ZVG Position_Patentschutz _in_der_Pflanzenzuechtung.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Nicolas Haustedt, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Fax: (030) 200065-27

(wl)

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