Pressemitteilung |

Patientenverfügung sorgfältig formulieren / Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) empfiehlt Vorsorge durch eine Patientenverfügung

(Heppenheim) - Rechtzeitig eine schriftliche Patientenverfügung zu treffen, dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Dies sei der beste Weg, um Einfluss darauf zu nehmen, wie man in dem Fall behandelt werden möchte, in dem man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies mit zu entscheiden. Die Patientenvertretung empfiehlt daher, sich vor einer Patientenverfügung umfassend zu informieren. Formulierungshilfen werden bereits von vielen Stellen angeboten. Auch ein Gespräch mit dem Hausarzt sei sinnvoll, der möglichst auch eine Kopie der Verfügung erhalten sollte.

Dabei weist die Patientenvertretung darauf hin, dass eine Patientenverfügung zwei Seiten berücksichtigen soll: In der Hauptsache betreffe die Patientenverfügung die Sorge, ohne Hoffnung auf Besserung einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein. In diesem Fall muss die Patientenverfügung klarstellen, wann ein Patient keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünscht. Sie sollte also darlegen, ob zum Beispiel bei einer unheilbaren Hirnschädigung lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung unterlassen werden sollen.

Sie kann jedoch zum anderen auch beschreiben, welche Behandlungen ein Patient auf jeden Fall noch wünscht, wenn er selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann. So kann er zum Beispiel auch verfügen, dass künstliche Ernährung oder Beatmung fortgesetzt werden sollen.

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten rät, die Verfügung schriftlich zutreffen, um dem „Stille-Post-Ergebnis“ vorzubeugen: „Wenn Ärzte anhand verschiedener Berichte von Familienmitgliedern oder Freunden darüber rätseln müssten, was der Patient nun vielleicht gewollt hat, hilft dies weder dem Arzt noch dem Patienten.“

Auf alle Fälle muss die Patientenverfügung sorgfältig abgefasst und möglichst konkret sein. Eine Formulierung wie „ich möchte nicht unnötig lange gequält werden“, reicht nach Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten nicht aus, denn sie bietet keine klare Orientierung zur Behandlung. Die Patientenverfügung ist nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten nicht allein ein Instrument für den Patienten, seine Wünsche einzubringen, sondern auch eine Hilfe für Angehörige. Gerade für sie ist eine Situation, in der sie mit entscheiden sollen, ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden sollen, eine besondere Belastung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

(sk)

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