Pressemitteilung | SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.

Patientenversorgung mit Hilfsmitteln eingeschränkt / Deutlicher Versorgungsrückgang durch Gesundheitsreform zu Lasten der Patienten / Hilfsmittelindustrie arbeitet an Gegensteuerung durch Qualitätsstandards

(Berlin) - Das seit dem 01. Januar geltende Gesetz zur Modernisierung im Gesundheitswesen hat die Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln deutlich verschlechtert. Das erklärte der Branchenverband SPECTARIS anlässlich der bevorstehenden Fachmesse RehaCare (10.-13. November in Düsseldorf). Mit der gesetzlichen Festlegung, dass nur noch ein „Durchschnittspreis im unteren Preisdrittel“ bei den Hilfsmitteln Geltung habe (§126 SGB V), wurde der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Freifahrtschein zur Preisdrückung an die Hand gegeben. In der Folge ist es bei der Versorgung etwa mit Rollstühlen, Atemtherapiegeräten, Prothesen oder Bandagen zu einem deutlichen Qualitätsverlust zu Lasten der betroffenen Patienten gekommen, die als Behinderte nach einmütiger Auffassung doch den besonderen Schutz der Gesellschaft verdienen.

Klaus-Dieter Hagen, Vorsitzender des Fachbereiches Hilfsmittel für die Reha bei SPECTARIS: „Es war naiv zu glauben, dass die bisher so gute deutsche Qualität im Hilfsmittelbereich, der letztendlich nicht nur der Verbraucher vertraut, sondern auf die er auch angewiesen ist, bei einem so massiven Kostendruck beibehalten werden kann. Es gibt schon eine Vielzahl von Belegen, dass die Qualität massiv eingeschränkt wurde und wo dies geschehen ist. Das reicht von reduzierter Beratung über den Einsatz geringerer Produktqualität, die Wahl der schlechteren Alternative bis hin zu verweigerter Versorgung.“ So häufen sich die Fälle, dass die Genehmigung der Versorgung mit Hilfsmitteln sich unmenschlich in die Länge zieht. Zum Teil müssen Patienten mehrere Monate auf ihre Versorgung warten - oder sie wird ganz abgelehnt. Es entsteht bei den Betroffenen der Eindruck, dass die Krankenkassen es bewusst auf Klagen ankommen lassen, da es keine Präzedenzentscheidungen gibt - und auch nicht geben kann, da jeder Fall ein Einzelfall ist.

Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel lagen im ersten Halbjahr 2004 bei rund 2,5 Milliarden Euro, einem Anteil von gerade einmal 3,6 %. Dies entspricht einem Rückgang um gut 13 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2003. In Teilen verzeichnen die Hersteller nach eigenen Angaben gar 40 % Einbußen. Bleibt es bei einer reinen Fokussierung der Krankenkassen auf den Preis, droht bei der zukünftigen Versorgung mit Hilfsmitteln ein weiterer massiver Preis- und Qualitätsverfall. Leidtragende sind die betroffenen Patienten. Von den rund 6,7 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland sind etwa 4,4 Millionen über 60 Jahre alt (Stand 2001). Die Konsequenzen können dramatisch werden und erhöhte Kosten nach sich ziehen. Denn nicht oder nur unzureichend therapierte Krankheitsbilder verursachen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und dadurch hohe Folgekosten. Ein Abstellen auf den faktisch niedrigsten Preis bewirkt damit nur kurzfristig eine Entlastung der Budgets der Krankenkassen. Mittel- und langfristig sind deutliche Mehrkosten zu erwarten.

SPECTARIS fordert daher zur Gewährleistung der Patientenversorgung die Einbeziehung von Qualitätskriterien und Dienstleistungen in die zukünftige Struktur der Hilfsmittelversorgung. Die Mitgliedsunternehmen erarbeiten daher zurzeit nach recht erfolgreichen Gesprächen mit verschiedenen Krankenkassen Qualitätsüberprüfungskriterien bzw. Herstellerempfehlungen und Standards, die die Produkt-, Dienstleistungs- und Ergebnisqualität nachweisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) Saarbrücker Str. 38, 10405 Berlin Telefon: 030/414021-0, Telefax: 030/414021-33

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