Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Pauschalreiserichtlinie: Kompromiss gefunden / DRV verhindert kritische Mehrbelastung der Branche

(Berlin) - Parlament und Rat der Europäischen Union haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der in den kommenden Jahren den rechtlichen Rahmen für die europäische Reisebranche bilden wird. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) sieht am Ergebnis der Verhandlungen zwar erhebliche Schwachstellen. Er zeigt sich aber zufrieden, dass es auch unter der neuen Gesetzeslage eine Zukunft für deutsche Reisebüros und Reiseveranstalter geben wird. Dies war lange Zeit nicht sicher. Allerdings konfrontiert die EU die Reisebranche mit erheblichen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Lasten. So können deutsche Reiseveranstalter in Zukunft zum Beispiel nicht mehr die Kosten, die ihnen durch unvorhergesehene Ereignisse während einer Reise (z.B. Mehrübernachtungen, Ersatzflüge) entstehen, mit dem Kunden teilen, sondern müssen diese weitgehend übernehmen. Reisebüros werden insbesondere durch die neu entstehende Pflicht zur Absicherung der eigenen Insolvenz bei der Buchung einzelner Reiseleistungen für denselben Reiseverlauf negativ betroffen.

Der DRV hat im Gesetzgebungsverfahren insbesondere für eine umfangreiche Einbeziehung des Online-Segments gekämpft. DRV-Präsident Norbert Fiebig sieht das Ergebnis der Verhandlungen diesbezüglich jedoch kritisch: "Wir haben uns in diesem Zusammenhang leider nicht gegen die erheblichen Widerstände durchsetzen können. Die sogenannten 'Click-Throughs' werden nun zwar von der Richtlinie erfasst. Die Definition wurde von Parlament und Rat aber derart eng gefasst, dass wir von einer eher geringen Wirkung ausgehen. Daher werten wir es als wichtigen Teilerfolg, dass genau für diesen Bereich eine Revisionsklausel erwirkt werden konnte, so dass die Entwicklung im Online-Segment nach einiger Zeit evaluiert und im Fall von massiver Umgehung nachjustiert werden kann."

Darüber hinaus konnte der DRV durch seine Lobbyarbeit den ursprünglichen Gesetzentwurf in mehreren Punkten verbessern. Dazu zählen u.a. die Relativierung diverser Informationspflichten und die Behandlung von Rücktrittsrechten mit Augenmaß. Des Weiteren konnte insbesondere auf Druck des DRV eine vollständige Ausklammerung des Business Travel-Bereichs von der Richtlinie erreicht werden.

Mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wertet der DRV die Bestätigung der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, MdEP Birgit Collin-Langen, als wichtiges Signal, dass Reisebüros unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft verschiedene Leistungen im Verbund anbieten können, ohne dabei automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten. Diese Auffassung hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gegenüber dem DRV bestätigt. Der DRV wird die nationale Umsetzung der Richtlinie sehr eng begleiten, um sicherzustellen, dass diese Zusage rechtssicher festgehalten wird und entsprechende politische Handlungsspielräume im Sinne der Branche genutzt werden.

Bevor die Richtlinie endgültig auf EU-Ebene verabschiedet werden kann, müssen noch das Europäische Parlament und der Rat formal zustimmen. Dieser Prozess wird voraussichtlich noch vor Beginn der politischen Sommerpause abgeschlossen sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(cl)

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