Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Pfändungsschutz für die Altersversorgung Selbständiger

(Neunkirchen) - Während der Kapitalaufbau und spätere Altersversorgungsleistungen von gesetzlich Sozialversicherten und Beamten – auch für deren Angehörige – Pfändungsschutz genießen, wird Selbständigen ein solcher Pfändungsschutz vorenthalten. Vielen Selbständigen wird hier wegen des unbeschränkten Gläubigerzugriffs die Basis für einen angemessenen Lebens­unterhalt im Alter entzogen.

Seit langem weist der Europaverband der Selbständigen - CEDI, Bundesverband Deutschland – BVD auf diesen gegen elementare, auch verfassungsrechtliche Grundsätze wie Gleichbehandlung und das Recht auf Sicherung eines Existenzminimums verstoßenden Zustand hin. Er hat es deshalb begrüßt, dass im Jahre 2001 in der Begründung des Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen ein legislativer Handlungsbedarf für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen Selbständiger festgestellt wurde.

Diese Feststellung allein genügt allerdings nicht. Konkrete legislative Maßnahmen stehen seit mehr als 2 Jahren aus. Der verfassungswidrige Zustand dauert an. Inzwischen haben angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation, die die Politik jedenfalls mitzuverantworten hat, erneut Tausende von Selbständigen, Einzelhändlern, Handwerkern die Mittel für eine angemessene Altersversorgung verloren und werden den Sozialkassen und damit der Allgemeinheit zur Last fallen.

Der Europaverband der Selbständigen – BVD/CEDI fordert die Bundesregierung, aber auch die im Bundestag vertretenen Parteien dringend auf, sich dieses Themas endlich anzunehmen und den erkannten, unhaltbaren Zustand im Sinne des Grundgesetzes zugunsten aller Selbständigen und deren Angehörigen schnellstens zu beenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI) Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241

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