"Pflege wird bei der PrĂ€vention nicht ausreichend berĂŒcksichtigt"
(Berlin) - "Wir begrĂŒĂen das vorgelegte Gesetz als ersten Schritt, um den Stellenwert der PrĂ€vention im Gesundheitssystem zu erhöhen  bedauern jedoch, dass die Pflege insgesamt nicht ausreichend berĂŒcksichtigt wird."
Mit diesen Worten wies Bernd Tews, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in der heutigen (09. MĂ€rz) Anhörung des Bundestages zum Entwurf eines PrĂ€ventionsgesetzes auf Verbesserungsbedarf hin. Tews: "Insbesondere in der UnterstĂŒtzung chronisch kranker sowie pflegebedĂŒrftiger Menschen kann die Pflege bei der PrĂ€vention weit mehr leisten als ihr per Gesetz zugeschrieben werden soll. Die pflegerischen MaĂnahmen sollten deshalb als MaĂnahmen der primĂ€ren PrĂ€vention explizit in das Gesetz aufgenommen werden."
Weil es in unserer Gesellschaft immer mehr Menschen geben wird, die potenziell besonders von chronischen Erkrankungen und PflegebedĂŒrftigkeit bedroht sind, ist es besonders wichtig, diese durch prĂ€ventive MaĂnahmen zu unterstĂŒtzen, um eine Entstehung oder Verschlimmerung von Krankheiten oder Behinderung als Ursache von PflegebedĂŒrftigkeit zu verhindern (tertiĂ€re PrĂ€vention). Dadurch könnten FunktionseinschrĂ€nkungen sowie der Verlust körperlicher und mentaler FĂ€higkeiten hinausgezögert oder sogar verhindert und die LebensqualitĂ€t nachhaltig verbessert werden. "Neben den positiven Auswirkungen fĂŒr die Betroffenen selbst dĂŒrften sich auch nachhaltige Kostensenkungen im Gesundheitswesen durch solche zielgerichteten MaĂnahmen fĂŒr diese Personengruppen ergeben", so Tews. Diesen Aspekt wĂŒrdige das vorgelegte Gesetz jedoch nicht ausreichend, weil der Schwerpunkt nur auf den Bereich der primĂ€ren PrĂ€vention ausgerichtet ist.
Der bpa setzt sich auch dafĂŒr ein, dass der Leistungsanspruch des Versicherten konkretisiert wird. Tews: "Der Versicherte, der mit seinen SozialversicherungsbeitrĂ€gen die Leistungen der PrĂ€vention finanziert, sollte einen eindeutig beschriebenen Anspruch auf die bestimmten Leistungen haben. Das ist aber in dem vorlegten Gesetz nicht vorgesehen. Einen konkreten Rechtsanspruch auf bestimmte PrĂ€ventionsleistungen hat der Versicherte nicht." Auch der Arbeitgeber oder der TrĂ€ger von Lebenswelten (z. B. von Senioreneinrichtungen), der an der Finanzierung dieser Leistungen durch zusĂ€tzliche Eigenanteile beteiligt ist, habe laut Gesetz keinen Anspruch auf konkrete PrĂ€ventionsmaĂnahmen in seinem Betrieb, sondern könne sich lediglich um entsprechende Projekte bewerben.
Eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der PrĂ€vention mit zehn Millionen Euro pro Jahr hĂ€lt der bpa zum jetzigen Zeitpunkt fĂŒr problematisch. Tews: "In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die jetzt von der Pflegeversicherung aufzubringenden Mittel fĂŒr die PrimĂ€rprĂ€vention keinesfalls zu Lasten des Leistungsumfangs der Pflegeversicherung gehen. Bei der Reform der Pflegeversicherung mĂŒssen daher die Mittel zur PrimĂ€rprĂ€vention in jedem Fall zusĂ€tzlich mit einkalkuliert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., BundesgeschÀftsstelle (bpa)
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