Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pflegekassen setzen Beratungen über ambulante Qualitätsmaßstäbe aus / VDAB: Fehlende Verhandlungsbereitschaft ist bezeichnend für die Situation in der Pflege

(Essen) - Die Beratungen in der Arbeitsgruppe der Vertragspartner zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege wurden von Seiten der Pflegekassen ausgesetzt. Hintergrund ist u. a., dass die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sich dafür ausspricht, zunächst die grundlegende Diskussion über Weiterentwicklung und Umgestaltung der Pflegeversicherung abzuwarten, bevor weitergehende Qualitätsmaßstäbe vereinbart werden.

„Die fehlende Verhandlungsbereitschaft der Spitzenverbände der Pflegekassen über Qualitätsmaßstäbe für die ambulante Pflege ist bezeichnend für die Situation in der Pflege“, betont Oliver Aitcheson, Leiter des ambulanten Fachbereichs beim Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Die Kostenträger seien gegenwärtig nicht zur Diskussion bereit. Es werden vielmehr einseitige Vorschläge mit stark eingeschränktem Verhandlungsspielraum vorgelegt.

„Bei dieser Begründung für das Aussetzen der Beratungen ist die aus unserer Sicht längst überfällige Reform der Pflegeversicherung nun auch konkret und zügig in Angriff zu nehmen“, so Aitcheson weiter. Dabei müssten dann die Haushalte der Kostenträger mit den erforderlichen finanziellen Mitteln für die notwendigen Verbesserungen ausgestattet werden. „Leistungen die gefordert werden, sind auch zu finanzieren und von den beteiligten Kostenträgern in den Vergütungsverhandlungen entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Aitcheson. „Wir fordern darüber hinaus weit reichende finanzielle und strukturelle Verbesserungen für den gesamten Bereich der ambulanten Pflege, nicht nur für den Bereich des SGB XI, sondern auch für den Bereich der häuslichen Krankenpflege. Insbesondere das Verordnungswesen muss von zahlreichen bürokratischen Überreglementierungen befreit werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: 02054/9578-0, Telefax: 02054/9578-40

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