Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Pflegereform: Wer bringt künftig den Müll runter? / bpa fordert klare Regelungen für die neuen Betreuungsleistungen

(Berlin) - Mit den neu geschaffenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können private Pflegedienste ihren Klienten jetzt noch mehr im Alltag helfen. Mit dem Jahreswechsel bekommen viele Pflegebedürftige zusätzliches Geld für Alltagshilfen wie hauswirtschaftliche Hilfen und Alltagsbegleitung. "Die Pflegedienste, die heute schon oft täglich in den jeweiligen Haushalten tätig sind, sind die natürlichen Ansprechpartner für diese zusätzlichen Hilfen", erklärt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bernd Meurer. Das müsse das Land nun nur noch einmal klarstellen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz hatte die Bundesregierung auch das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, zu regeln, wer die neuen Entlastungsleistungen erbringen darf. Eine entsprechende Verordnung des zuständigen Mainzer Sozialministeriums steht allerdings noch aus. Der bpa-Landesvorsitzende Meurer geht jedoch davon aus, dass alle zugelassenen Pflegedienste neben der Pflege auch die Alltagshilfen erbringen dürfen: "Wer anspruchsvolle Behandlungspflege leisten kann, ist in jedem Fall auch kompetent für weitergehende Hilfestellungen im Haushalt."

Das Land Rheinland-Pfalz müsse hingegen für alle weiteren Erbringer von Betreuungs- und Entlastungsleistungen konkrete Qualitätsvorgaben definieren, um unseriöse Billigangebote zu verhindern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(sy)

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