Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Pflegetransparenzsystem: Laumann-Konzept fehlt es an der notwendigen Konsequenz

(Berlin) - Nach Ansicht des VDAB hat der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, mit dem nun vorliegenden Vorschlag für ein neues Pflegetransparenzsystem einen wichtigen Schritt getan. Trotzdem waren die Erwartungen deutlich höher. Denn angesichts des offensichtlichen Versagens des bestehenden Transparenzsystems wäre nur eine vollständige Abschaffung konsequent gewesen. In der langen Übergangszeit von zwei Jahren kann der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nun bestimmen, welche Teile des Qualitätsprüfberichtes gelesen werden sollen und welche nicht. Dass dieser jedoch nach wissenschaftlichen Maßstäben keine Aussage über Pflegequalität treffen kann, wird ignoriert.

"Insgesamt bietet der erste Schritt des Vorschlags von Herrn Laumann aus Sicht der Privaten Professionellen Pflege wenig Anlass zur Freude. Festzustellen ist, dass offenbar der Mut zu einem vollständigen Aussetzen der Pflegetransparenzvereinbarung (PTV) gefehlt hat. Stattdessen soll im Übergang anstelle der Noten eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes erscheinen. Die Frage ist doch, welchen Aussagewert diese Zusammenfassungen haben können, denn Grundlage bleibt ein gescheitertes Transparenzsystem. Auf zwei Jahre ist somit für Verbraucher nichts getan", so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB.

Kritisch sei zudem der an den GKV gerichtete Auftrag, die Ausgestaltung der vergleichbaren Zusammenfassungen der Prüfberichte auszuarbeiten. "Damit hat man den Kassen die Deutungshoheit über die Pflegequalität gegeben. Sie können nun endlich die aus ihrer Sicht sinnfälligen Schwerpunkte setzen. Dass diese sich aber in erster Linie dem Verständnis des Financiers von Pflegeleistungen unterordnen, nicht aber dem aus Verbrauchersicht Notwendigen, sollte klar sein", so Knieling. Verbraucherinteressen blieben so auf der Strecke. Ebenso sei schon jetzt vorgezeichnet, dass es mit dem Anspruch, durch Kurzzusammenfassungen Vergleichbarkeit herzustellen, zu rechtlichen Problemen kommen werde. Der VDAB werde im Gesetzgebungsverfahren darauf drängen, dass die Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich unmittelbar gegen falsche Prüffeststellungen zur Wehr zu setzen. Die lange Dauer von Widerspruchsverfahren an Sozialgerichten sei sonst wettbewerbsschädigend. Dies sei ein Gebot der Fairness.

"Für die Einrichtungen könnten die Kurzzusammenfassungen zu weiteren bürokratischen Belastungen und womöglich, je nachdem wie die Kurzzusammenfassungen am Ende aussehen, sogar zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen", so Knieling. Der VDAB setze sich zuverlässig dafür ein, dass sich vor allem beim pflegerischen Mittelstand die zusätzliche Bürokratie in der Übergangszeit in Grenzen halten wird.

Mit der von Laumann als zweiten Schritt definierten Perspektive allerdings könne sich der VDAB weitestgehend identifizieren. So sei positiv, dass die Vertreter der Pflegeeinrichtungen gegen alle Androhungen im Vorfeld der Veröffentlichung auch weiter ein Stimmrecht besitzen werden. "Wir halten es außerdem für den richtigen Ansatz, das neue System auf ein solides wissenschaftliches Fundament zu stellen. Wir haben bereits durch unser 2011 veröffentlichtes Bonato-Konzept wertvolle Ergebnisse und Erfahrungen aus diesem Bereich vorliegen und werden uns daher aktiv einbringen. Die konsequente Wahrung wissenschaftlicher Standards wird im Pflegequalitätsausschuss unsere vorrangige Aufgabe sein", so Knieling.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

(sy)

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