Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

Pflichtpfand kommt zum Jahresbeginn - Flasbarth: Extraregelung für bestimmte Bundesländer auch ökonomisch nachteilig

(Bonn) - Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zur Aufhebung des Dosenpfandes in NRW wird nach Einschätzung des NABU keine Auswirkungen auf die Einführung der Pfandpflicht haben. Zum einen beziehe sich die Gerichtsentscheidung lediglich auf NRW, zum anderen sei mit einer Aufhebung des Urteils durch höherrangige Gerichte zu rechnen. "Schließlich wurde die vom Düsseldorfer Gericht angezweifelte Rechtsgrundlage der Pfandregelung bereits im Februar vom Oberverwaltungsgericht in Berlin ausdrücklich bestätigt", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth.

Ab Januar 2003 werden die Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke bundesweit mit einem Pflichtpfand von 25 Cent belegt. "Die Abfüller werden nicht für Nordrhein-Westfalen codierte Pfand-Dosen herstellen und für den Rest der Republik die alten Dosen", so Flasbarth. Eine Trennung in Pfand- und Einweg-Dosen quer durch die Republik würde nicht nur zur Verunsicherung der Verbraucher führen, sondern wäre auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten paradox.

Nach Einschätzung des NABU werde die Industrie am Ende gezwungen sein, ein Pflichtpfand in allen Bundesländern einzuführen, um in eigenem Interesse einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern. "Statt die Gerichte mit einer Prozessflut zu lähmen, sollten sich die beschwerdeführenden Getränkeunternehmen und Einzelhandelsgesellschaften an die geltende Verordnung halten und die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Pflichtpfandes einleiten", sagte Flasbarth.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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