Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Pharmazeutische Industrie beweist ihre Innovationskraft - trotz der Fehler bei der frühen Nutzenbewertung

(Berlin) - Für die sehr positive Zwischenbilanz, die der gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Verfahren der frühen Nutzenbewertung zieht, gibt es nach Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) durch die bisherigen Verfahren keine hinreichende Evidenz. Rechtssicher und transparent nennt der G-BA das Verfahren. Doch erst seit Kurzem hat sich der G-BA dazu durchgerungen, die Wahl der Vergleichstherapie schriftlich zu begründen. Denn in vielen Verfahren kommt es dazu, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Vergleichstherapie nach eigenen Kriterien interpretiert. Wie rechtssicher das neue Bewertungsverfahren tatsächlich ist, lässt sich noch nicht sagen, da die Hersteller erst nach dem Abschluss des gesamten Verhandlungsverfahrens eine Klagemöglichkeit haben. Deutlich wird auch, was das Ziel, des G-BA bei der frühen Nutzenbewertung ist: Denn der Vorsitzende spricht davon, dass man einen unverzichtbaren Beitrag zu Einsparungen leiste. "Grundsätzlich ist die frühe Nutzenbewertung zuerst dazu da, die Versorgung zu verbessern und im Krankheitsfall die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Doch im bisherigen Verfahren wird sehr deutlich, dass der GKV-Spitzenverband, der den G-BA mit der größten Stimmenzahl dominiert, das IQWiG finanziert und die Verhandlungen über Rabatte der Hersteller führt, primär das Ziel hat, Kosten zu sparen. Spätestens das Beispiel Trobalt führt die positive Zwischenbilanz ad absurdum Denn warum sollte es notwendig sein, dass große Krankenkassen für ihre Patienten das Arzneimittel sogar aus dem Ausland importieren wollen, wenn es angeblich keinen Zusatznutzen hat? Doch in diesem Fall haben gerade die Mängel im Verfahren dazu geführt, dass es dem Unternehmen unmöglich war, die Vergleichstherapie, die nichts mit dem medizinischen Standard zu tun hat, zu akzeptieren und sich so gezwungen sah, dass Arzneimittel in Deutschland vom Markt zu nehmen", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Wenn jetzt als positiv herausgestellt wird, dass Unternehmen durch die AMG-Novelle die Chance haben, übrigens auch nur für eine begrenzte Dauer, schon nach kurzer Zeit erneut ein Dossier einzureichen, ist dies eher ein Eingeständnis, dass das Verfahren fehlerhaft ist als eine positive Meldung. Denn diese Korrektur war nur notwendig, weil der G-BA häufig Vergleichstherapien wählte, deren Zweckmäßigkeit umstritten war und somit den Unternehmen eine Dossiererstellung unmöglich machte. Durch dieses Vorgehen hat man billigend in Kauf genommen, dass den deutsche Patientinnen und Patienten innovative Therapien, die in anderen europäischen Ländern zur Verfügung stehen, vorenthalten wurden.

Trotz dieser Missstände machen die Zahlen des G-BA eines deutlich: Die pharmazeutische Industrie bringt innovative Arzneimittel auf den Markt, die die Versorgung der Menschen deutlich verbessern. Denn auch der G-BA konstatiert, dass die überwiegende Zahl der Medikamente einen Zusatznutzen hat. Hinzu kommt, dass alleine in sechs Fällen nur Verfahrensfragen, die sich aus der falschen Vergleichstherapie ergaben, den Medikamenten einen Zusatznutzen absprechen. Damit wird die seit Jahren von Krankenkassenvorständen in die Welt gesetzte Behauptung widerlegt, neue Arzneimittel seinen nur Scheininnovationen.

Der BPI begrüßt ausdrücklich den fortlaufenden Erfahrungsaustausch zwischen G-BA und pharmazeutischer Industrie. Das Ergebnis dieses Dialogs muss aus Sicht des BPI eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Patienten, der Finanzierbarkeit der GKV und den wirtschaftlichen Interessen der pharmazeutischen Industrie sein. Die Industrie stellt sich dem Qualitätswettbewerb, doch sie braucht faire und kalkulierbare Spielregeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Joachim Odenbach, Pressesprecher Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 27909-0, Telefax: (030) 2790361

(cl)

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