Pressemitteilung | Deutscher Philologenverband e.V. (DPhV)

Philologenverband befürchtet aufgrund des Kopftuchurteils neues Konfliktpotenzial in Schulen

(Berlin) - "Nicht besonders glücklich" über den heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungs-gerichts zum bisher in einigen Landesverfassungen und Landesgesetzen verankerten Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger.

Nach seiner Ansicht haben die bisherigen rechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die das Tragen stark "appellativer religiöser Zeichen" wie des Kopftuches verboten, kaum zu konkreten Konflikten in der Schulpraxis geführt. Das heutige Gerichtsurteil dagegen vernachlässige, wie auch im Minderheitsvotum überzeugend dargelegt, die Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrages, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen sei.

"Ich befürchte, dass durch dieses Urteil neue Konflikte in unsere Schulen hineingetragen werden, weil es den Schutz des elterlichen Erziehungsrechts aufweicht und die negative Glaubensfreiheit der Schüler einschränkt. Wir werden deshalb wohl in Zukunft mehr Rechtsstreitigkeiten als bisher haben", betonte der Verbandsvorsitzende.

Meidinger verteidigte das selbstverständliche Recht auch von Lehrkräften auf Religionsfreiheit. Das spezifische Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schülern und Lehrkräften gebiete aber eben auch eine Zurückhaltung bei der Demonstration der eigenen religiösen Überzeugungen im Unterricht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Philologenverband e.V. im DBB Eva Hertzfeldt, Pressesprecherin Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40816781, Fax: (030) 40816788

(cl)

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