Pressemitteilung | Die Verbraucher Initiative e.V.

Positiver als gedacht / Verbraucher Initiative zum Start des Pflichtpfand

(Berlin) - Trotz aller juristischen Auseinandersetzungen ist das Einwegpfand zum 1. Januar in Kraft getreten. Als "längst überfälligen Erfolg für die Umwelt" bezeichnete die Verbraucher Initiative das Pflichtpfand für Dosen und Einwegflaschen. Den Konsumenten empfiehlt der Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher den Umstieg auf Mehrwegflaschen.

"Die Chaos-Strategie der Einweglobby ist nicht aufgegangen", so Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucher Initiative. Mit der Einführung des Pfands sei für Verbraucherinnen und Verbraucher der Kauf von Getränken in Mehrwegflaschen attraktiv wie lange nicht mehr. "Im Gegensatz zum bewährten Pfandsystem bei Mehrwegflaschen sehen sich Käufer von Dosen und Einwegflaschen einem unübersichtlichen Flickenteppich aus Chip, Bons und Automaten gegenüber gestellt", so Abel. Zu dieser chaotischen Situation hat auch die Strategie der Einweglobby beigetragen, den Aufbau eines einheitlichen Pfandsystems z.B. durch überflüssige gerichtliche Auseinandersetzungen zu blockieren.

Wer dennoch weiterhin aus Dose und Einwegflasche trinken möchte, sollte sich deshalb die ab Januar gültige Regelung vor Augen führen. Das Pfand in Höhe von 25 Cent(bis 1,5 Liter Füllvolumen) bzw. 50 Cent(bei mehr als 1,5 Litern Füllvolumen) wird beim Kauf folgender Getränke in Dosen oder Einwegflaschen erhoben:

 Mineralwasser (einschließlich Quell-, Tafel-, und Heilwässer)
 Bier (einschließlich alkoholfreies Bier und Biermischgetränke)
 Kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wie Limonaden, Cola, Brausen, Bittergetränke, diätetische oder auch Eistee und Sportgetränke, wenn diese Kohlensäure enthalten.

"Kein Pfand wird dagegen beim Kauf von Weinen, Fruchtsäften und anderen Getränken ohne Kohlensäure erhoben, etwa Fertigkaffee, Eistee und Sportgetränke ohne Kohlensäure sowie alkoholhaltigen Mixgetränken wie Wiskey-Cola", so Georg Abel.

In den meisten Supermärkten wird das Pfand auf dem Einkaufsbon ausgewiesen und bei der Rückgabe des Leergutes wieder ausgezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Läden einen Pfand-Chip aushändigen bzw. einen Aufkleber auf der Getränkeverpackung anbringen. Das Pfand erhält man nur dort, wo man die Getränke gekauft hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Die Verbraucher Initiative e.V. Elsenstr. 106 12435 Berlin Telefon: 030/5360733 Telefax: 030/53607345

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