Pressemitteilung | Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB)

Postagenturen – neuer Vertrag mit neuen Produkten? / Neue Verträge bringen für kleine Postagenturen deutliche Verluste und neue Möglichkeiten

(Köln/Berlin) - Am 21. Januar fand in Berlin zwischen dem Einzelhandel und Deutscher Post ein Meinungsaustausch über die geplanten neuen Vertragsabschlüsse für Postagenturen statt. Die Handelsposition vertraten der Bundesverband Bürowirtschaft (BBW), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Einzelhandelsverband Offenbach. Der neue Vertragsentwurf der Post, die sog. Version 4.0, unterscheidet sich fundamental von den bisherigen Agenturverträgen.

Kernpunkt der Einwände des Einzelhandels ist die neue Vergütungsstruktur. Gestaffelt nach Umsatzklassen sieht selbst die Post Umsatzeinbußen zwischen 2Prozent und 28Prozent auf die Agenturnehmer zukommen. Das Angebot der Post zum Ausgleich dieser Einbrüche ist die Aufnahme neuer Produkte in den Agenturvertrieb. Es handelt sich dabei um den Verkauf von Unfallversicherungen, Telekom-ISDN-Angeboten, Stromlieferanten und das Postgirokonto. Ein besonderes „Bonbon“ für den BBW ist die mögliche zusätzliche Aufnahme von Herlitz-Produkten.

Von Seiten der Agenturnehmer ist die Meinung zu den neuen Sortimenten sehr geteilt. Während kleine Agenturen oft mit den neuen Produkten überfordert werden, hätten größere Unternehmen noch genug Reserven, um die Chancen des neuen Provisionsmodells zu nutzen. Dennoch bleibt nur das Prinzip Hoffnung: Der feste Umsatz durch die Grundvergütung fällt viel geringer aus, der Zuwachs durch die Provisionen ist zwar möglich, aber keineswegs garantiert. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass auch mit dem jetzigen Vertrag eine Vollkostenrechnung nur bedingt positiv ausfallen würde. Die meisten Unternehmer hatten von vornherein auf die Agentur als Frequenzbringer für das eigentliche Ladengeschäft gesetzt. Der von beiden Seiten geplante Synergieeffekt, mit dem die Agenturen damals beworben wurden, ist bei weitem nicht so stark wie erwartet eingetroffen.

Der neue Vorstoß der Post kann nur vor dem Hintergrund der politischen Vorgaben bewertet werden. Der Flächenversorgungsauftrag durch die Bundesregierung zwingt die Post, Agenturen oder Filialen auch dort zu unterhalten, wo ein wirtschaftlicher Betrieb schon mit dem alten Vertrag für beide Seiten unrentabel ist. Die Änderungen in der Siedlungsstruktur v.a. in den neuen Bundesländern mit massiver Landflucht führen dazu, dass auch bislang attraktive Standorte auf Dauer nur mit Zuschüssen gehalten werden können. Die gestern immer wieder gestellte Frage ist, ob diese Kosten von den Agenturen, der Post oder der Politik verantwortet werden müssen. Der Handel wehrt sich gegen diesen Kostenblock ganz entschieden. Im Bundeswirtschaftsministerium muss Bewegung in die Bewertung der politischen Vorgaben kommen. Schließlich ist die Mehrheit der Postaktien nach wie vor in Bundesbesitz.

Um die Sache voranzutreiben, fasst der Handel seine Angebote und Forderungen an die Post zusammen:

1) Die Partner Handel und Deutsche Post müssen im Gespräch bleiben. Kompromisse sind im Sinne wirtschaftlicher Effizienz von beiden Seiten notwendig.

2) Deutliche Reduzierung der Verwaltungsarbeit gegen verstärkte Präsenz und mehr Umsatz am Schalter. Dazu zählt: Weniger und kürzere Rundschreiben von der Post an die Agenturen, Möglichkeit zur Verschlankung des gesamten Ablaufs im Back-Office.

3) Besserer Support für die Post-EDV-Systeme: Der „Postbeamte im Nebenberuf“ hat nicht die Zeit, sich wie ein „echter“ Postangestellter in die Finessen und Änderungen von EPOS & Co. ständig neu einzuarbeiten. Der Support muss schnell, kostenlos und unkompliziert erreichbar sein und reagieren.

4) Bessere Schulungsqualität. Aus den Diskussionsrunden müssen echte Fortbildungen werden. Das Coaching muss qualitativ an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Bürowirtschaft e.V. (BBW) Frangenheimstrasse 6 50931 Köln Telefon: 0221/9408330 Telefax: 0221/9408390

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