Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes tagte in Karlsruhe / Deutscher Städtetag legt Forderungen an die neue Bundesregierung vor / Föderalismusreform muss Stellung der Städte stärken

(Berlin) - Zwei Tage nach der Bundestagswahl hat der Deutsche Städtetag seine Forderungen an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung vorgelegt. Zugleich appellierte der kommunale Spitzenverband an die demokratischen Parteien, trotz des unübersichtlichen Wahlausgangs rasch eine stabile Regierung zu bilden. Kernpunkte des Forderungskataloges der Städte sind unter anderen: Eine Föderalismusreform, die die Stellung der Städte stärkt, eine Garantie im Grundgesetz, dass der Bund den Kommunen ohne Kostenübernahme keine Aufgaben mehr übertragen kann sowie eine Gemeindefinanzreform.

Nach einer Sitzung des Städtetags-Präsidiums heute in Karlsruhe sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Oberbürgermeister Christian Ude: „Wie auch immer die neue Bundesregierung aussehen wird: Der Katalog der Städte für einen Teil der Regierungserklärung ist fertig und wird parteiübergreifend von den deutschen Oberbürgermeistern unterstützt. Jetzt erwarten wir, dass der Bund diese Forderungen in den anstehenden Koalitionsverhandlungen aufgreift. Denn unser Katalog ist an den Bedürfnissen von rund 51 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in den Städten ausgerichtet.“

Ude sagte die Bereitschaft der Städte zu, auch in der neuen Wahlperiode die Politik auf Bundesebene konstruktiv zu begleiten. Die Städte hätten in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie bereit sind, an den notwendigen Reformen mitzuwirken, beispielsweise bei der Verwaltung, den öffentlichen Dienstleistungen, der Ver- und Entsorgung und auf dem Arbeitsmarkt. „Klar ist aber auch: Unser Land braucht gerade in der gegenwärtigen schwierigen Umbruchsituation starke und handlungsfähige Städte. Eine Politik gegen die Städte darf es deshalb nicht geben.“ Der Bund müsse zum Beispiel die Bedeutung kommunaler Investitionen für Aufschwung und Arbeitsplätze stärker berücksichtigen. Da viele Städte mit hohen Defiziten zu kämpfen hätten und die kommunalen Investitionen inzwischen weniger als 60 Prozent des Niveaus von 1992 betragen, sei eine Gemeindefinanzreform nach wie vor dringlich.

Präsident Ude und die Vizepräsidentin, Oberbürgermeisterin Petra Roth aus Frankfurt am Main, nannten einige wichtige weitere Grundsätze und Forderungen der Städte:

- Die Gewerbesteuer als Hauptsteuerquelle ist bislang ohne Alternative.
- Die Städte sind bereit, bei Hartz IV ihre Erfahrungen und Stärken noch stärker einzubringen, lehnen jedoch eine Übernahme der Finanzverantwortung für das Arbeitslosengeld II ab.
- Die Städte erwarten ein eindeutiges Bekenntnis zur öffentlich-rechtlichen Verfasstheit der kommunalen Sparkassen.
- Die Kinderbetreuung auszubauen, ist richtig, Bund und Länder müssen für neue gesetzliche Verpflichtungen jedoch eine verlässliche Finanzierung sichern.
- Die Beratung, Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen muss Inhalt eines neuen Leistungsgesetzes des Bundes werden.
- Die Städtebauförderung ist zu verstetigen.
- Die Finanzierungsgrundlagen für die städtische Verkehrsinfrastruktur sind zu verbessern.
- Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss als Aufgabe der städtischen Daseinsvorsorge erhalten werden.
- Die Kommunen sollten stärker an der nationalen Europapolitik beteiligt werden. Auf europäischer Ebene sollten sie im Ausschuss der Regionen mit mehr als nur 3 von 24 Delegierten vertreten sein.

Zu dem von den Städten geforderten neuen Anlauf für eine Föderalismusreform sagte Vizepräsidentin Roth, ein wichtiges Ziel müsse es dabei sein, ein effektiveres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden bei den Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. „Die Städte verfügen aufgrund ihrer Praxisnähe über die besten Kenntnisse und Erfahrungen im Gesetzesvollzug. Bürgerfreundliche und unbürokratische Gesetze sind nur möglich, wenn der kommunale Sachverstand im Gesetzgebungsverfahren frühzeitig berücksichtigt wird. Die Städte müssen deshalb durch die Föderalismusreform auch bessere Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes erhalten und in Artikel 28 des Grundgesetzes ein Anhörungsrecht eingeräumt bekommen“, so Frau Roth. Die Stellung der Städte müsse durch die Föderalismusreform ausgebaut und ihr Schutz vor staatlichen Eingriffen verstärkt werden. Der Städtetag fordere dazu auch eine Garantie im Grundgesetz, dass der Bund den Kommunen nur dann neue Aufgaben übertragen kann, wenn er sie finanziert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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