Pressemitteilung | Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin

Präventionsgesetz - Deutscher Hausärzteverband begrüßt Beratungsregelungen beim Impfschutz

(Berlin / Köln) - Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die im Präventionsgesetz vorgesehenen Regelungen beim Impfschutz und fordert eine klare Strukturierung der Kompetenzen. Das Präventionsgesetz soll heute vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, sagte in Berlin: "Nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Masernwelle in Berlin ist es höchste Zeit, dass das Thema Impfen wieder stärker in den Fokus rückt. Es ist daher richtig, dass Impfberatungen ausgeweitet und insbesondere bei der Erstaufnahme von Kindern in Kitas verbindlich gefordert werden."

Darüber hinaus forderte Weigeldt klare Zuständigkeiten bei der Durchführung von Schutzimpfungen. "Leider wurde es versäumt, eine sinnvolle Strukturierung der Impfleistungen zu schaffen. Um eine nachhaltige Steigerung der Impfquoten zu erreichen, müssen die Kompetenzen zur Durchführung von Schutzimpfungen bei Hausärztinnen und Hausärzten sowie bei der Impfung von Kindern zusätzlich bei Kinderärztinnen und Kinderärzten gebündelt werden. Somit wären die Verantwortlichkeiten beim Impfen eindeutig festgelegt."

Das Präventionsgesetz sieht unter anderem vor, dass Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Tageseinrichtung verpflichtet werden, schriftlich nachzuweisen, dass sie eine ärztliche Beratung zum Impfschutz in Anspruch genommen haben. Des Weiteren sollen bei einem Masernausbruch Kinder, die keinen Impfschutz haben und bei denen keine Immunität nachgewiesen werden kann, zeitweise von der Kita ausgeschlossen werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärzteverband e.V., Büro des Bundesvorsitzenden Berlin Vincent Jörres, Pressereferent Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: (030) 88714373-35, Fax: (030) 88714373-40

(sa)

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