Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Präventionsgesetz: Im vierten Anlauf zu kurz gesprungen

(Berlin) - Das geplante Präventionsgesetz verfolgt die richtigen Ziele, springt aber viel zu kurz. "Der Gesetzgeber definiert Prävention richtig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, vergisst aber gleichzeitig, andere Akteure wie die Kommunen, Länder oder die Private Krankenversicherung in die Pflicht zu nehmen", kritisiert Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung (22. April) im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Dabei unterstützt die Gesundheitskasse die grundsätzliche Stoßrichtung des Regierungsentwurfs, die Prävention in den sogenannten Lebenswelten auszubauen. "Nur im Alltag schafft man Voraussetzungen für einen gesunden Lebensstil und faire Gesundheitschancen", sagt Graalmann. Deshalb richtet die AOK seit Jahren ihren Fokus auf Präventionsprojekte in KiTas, Schulen, Betrieben oder Stadtteilen (Settings). Graalmann: "Hier investieren wir fast sechsmal so viel wie die übrigen Kassenarten."

Die Regierungskoalition verfahre mit ihrem Gesetzentwurf an vielen Stellen zentralistisch und bürokratisch. So sollen künftig Nationale Präventionsstrategien in Nationalen Präventionskonferenzen begleitet von Präventionsforen diskutiert werden und über Rahmenempfehlungen an die Länderbehörden weitergegeben werden. Dabei dürfen alle mitreden - neben den verschiedenen Sozialversicherungsträgern der Bund, die Länder, Kommunen, Sozialpartner, Arbeitsagenturen, Jugendhilfe, Patienteninitiativen, fünf Ministerien etc. Doch alle diese Akteure werden vom Gesetzgeber nicht in die Pflicht genommen: "Zahlen sollen allein die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen", moniert der AOK-Chef. "Wer aber mitreden will, muss auch Finanzierungsverantwortung übernehmen."

Zu diesem zentralistischen Ansatz im Gesetzentwurf passt nach Ansicht der AOK, dass die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit jährlich 35 Millionen Euro alimentieren soll. Graalmann: "Ganz abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken: Kassen brauchen keine Bundesbehörde zur Unterstützung ihrer Präventionsangebote in Kitas, Schulen und Betrieben. Das schafft nur Parallelstrukturen."

Am Ende bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen der Gesundheitskasse zurück. Statt den Kassen neue Handlungsspielräume einzuräumen, nimmt er ihnen bestehende: So werden sie zu Bonusprogrammen verpflichtet, die breit akzeptierte niedrigschwellige Aktivitäten, wie etwa in Sportvereinen, ebenso ausschließen wie die Berücksichtigung von Zahnvorsorge und Impfungen. Graalmann: "Wir gehen davon aus, dass sich der Gesetzgeber von Nachbesserungen überzeugen lässt."

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Pressestelle Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Telefon: (030) 34646-0, Fax: (030) 34646-2502

(sy)

NEWS TEILEN: