Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

Präventionskosten nicht einseitig den Sozialversicherungen aufbürden

(Berlin) - Zur 1. Lesung des Präventionsgesetzes im Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert seit vielen Jahren den Ausbau der Prävention als vierte starke Säule der Gesundheitsversorgung neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Eine wirksame Präventionspolitik kann entscheidend dazu beitragen, chronische Erkrankungen, Frühverrentungen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

In dieser Zielstellung unterstützt der SoVD grundsätzlich die Vorlage eines Präventionsgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält positive Ansätze, stößt jedoch in wichtigen Bereichen auf erhebliche inhaltliche und strukturelle Bedenken.

Der SoVD kritisiert, dass im Gesetzentwurf weder klare Präventionsziele noch ein umfassendes Präventionskonzept auch nur im Ansatz erkennbar werden. Dies wird den drängenden gesundheitspolitischen Herausforderungen infolge der demographischen Entwicklung und der Zunahme chronischer Erkrankungen nicht gerecht.

Der SoVD fordert darüber hinaus eine Korrektur der im Gesetzentwurf vorgesehenen einseitigen finanziellen Belastung der Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Prävention ist eine herausragende gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Beteiligten verpflichtet. Die Kosten dürfen nicht allein der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die private Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit keinen Beitrag zur Prävention erbringen. Darüber hinaus sind hier auch Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht. Die Belastungen müssen auf alle Schultern fair verteilt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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