Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Praxis-EDV-Systeme / KBV macht Vorschlag „Freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller“

(Berlin) - „Ein verantwortungsvoller Umgang mit pharmagesponserter Praxissoftware ist wichtig. Deshalb bieten wir den Herstellern von Praxis-EDV-Systemen an, in Zusammenarbeit mit der KBV eine freiwillige Selbstbeschränkung zu verabschieden.“ Diesen Vorschlag brachte am 24. November in Berlin der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Leonhard Hansen, ein. Hintergrund seiner Äußerungen sind Aktivitäten einiger Pharmafirmen, die die Erstellung von Praxissoftware sponsern. Diese Programme können so konzipiert sein, dass den Ärzten Verordnungsentscheidungen zugunsten eines bestimmten Herstellers nahegelegt werden.

„Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist keine Aufsicht, die alles das darf, was vielleicht wünschenswert wäre. Wir können Schnittstellen für die Abrechnung sowie zur Qualitätssicherung von medizinischen Leistungen definieren. Dabei machen wir Vorgaben, die für Softwarehersteller verbindlich sind. Nur in diesem Zusammenhang sind uns Zertifizierungen möglich.“

Der KBV-Vize weiter: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eng begrenzt. Eine freiwillige Selbstbeschränkung wäre hier der richtige Weg. Die Ärzte sind sehr wohl in der Lage, selbst und bewusst eine Entscheidung bei der Verordnung zu treffen. Die Praxis-EDV zeigt Alternativen auf, die der Arzt berücksichtigen kann.“ Er ergänzte: „Viel wäre schon gewonnen, wenn die Apothekerverbände den niedergelassenen Ärzten die Lauer-Taxe, ein Verzeichnis aller verfügbaren Fertigarzneimittel, kostenlos zur Verfügung stellten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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